Warum hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken umzusetzen? Welche Schutzmaßahmen wird es für Kinder und Jugendliche geben? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier in den dafür bereitgestellten FAQ

Die Bundesregierung will den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau in Vereinen sowie den privaten Anbau von Cannabis legalisieren. Darüber hinaus sollen die gewerbliche Produktion und der Vertrieb in Fachgeschäften in Modellversuchen erprobt und wissenschaftlich begleitet werden. Diese Grundsatzentscheidungen sind im Eckpunktepapier zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken vom 26. Oktober 2022 bzw. dem daraus weiterentwickelten Eckpunktepapier vom 24. März 2023 für ein 2-Säulen-Modell festgehalten.

Das 2-Säulen-Modell ist in den letzten Monaten intensiv mit den im Cannabis-Projekt engagierten Bundesressorts abgestimmt worden und sieht nunmehr zwei getrennte Gesetzentwürfe vor:

  • Säule 1 ermöglicht den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau in Vereinen sowie den privaten Eigenanbau, der Arbeitsentwurf zu Säule 1 wird im April in die interne Regierungsabstimmung gegeben. Beabsichtigt ist, dieses Regelungsvorhaben so auszugestalten, dass keine Notifizierungspflicht gegenüber der EU-Kommission ausgelöst wird.
  • Säule 2 sieht die wissenschaftliche Erprobung von gewerblicher Produktion und Vertrieb in Fachgeschäften in mehreren Bundesländern vor. Der Gesetzentwurf zu Säule 2 folgt nach der Sommerpause und wird voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt.

Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages 2021 hat die Bundesregierung Eckpunkte zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Ge-schäften vorgelegt. Ziel ist dabei, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Sub-stanzen zu verhindern, den Jugendschutz und Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsu-menten bestmöglich zu gewährleisten sowie den Schwarzmarkt einzudämmen. 

Wie in den Eckpunkten ausgeführt hat die Bundesregierung dabei auch die europa- und völker-rechtlichen Vorgaben geprüft und bewertet und bereits im Eckpunktepapier verdeutlicht, bei der Umsetzung des Koalitionsvorhabens dessen völker- und europarechtlichen Rahmen zu berück-sichtigen. Vor diesem Hintergrund haben sich die im Cannabis-Projekt engagierten Bundes-ministerien Ende 2022 mit der EU-Kommission in Brüssel ausgetauscht und entsprechend der fachlichen Zuständigkeiten ihre Erkenntnisse in die laufenden Arbeiten und Abstimmungen der Bundesregierung eingebracht.

Das Ergebnis der Abstimmungen ist eine Weiterentwicklung des Eckpunktepapiers hin zu einem 2-Säulen-Modell in Stufen: "Club Anbau & Regional-Modell" mit folgenden Elementen, die auf andere Beispiele in der Europäischen Union Bezug nehmen : Bundesregierung einigt sich auf Eckpunkte zu Cannabis

Veröffentlicht am 12. April 2023

Quelle : www.bundesgesundheitsministerium.de