
Ampel-Fraktionen einigen sich auf geändertes Cannabisgesetz
Entkriminalisierung zum 1. April 2024
Kleinere Konsumverbotszonen, größere erlaubte Menge beim Eigenanbau, dafür aber auch Strafverschärfungen, wenn es um Minderjährige geht: Die Ampel hat sich auf diverse Änderungen des Cannabisgesetzes verständigt.
Konsum außerhalb der Sichtweite von Schulen erlaubt
50 Gramm Eigenanbau-Cannabis zu Hause erlaubt
Höhere Strafen zum Schutz Minderjähriger
Weitreichende Ermittlungsbefugnisse
Keine Mitgliedschaft für ausländische Gaststudenten in Cannabisclubs
Straßenverkehr: Änderung der Fahrerlaubnisverordnung geplant
Gestuftes Inkrafttreten, "Säule-2-Gesetz" steht noch aus
Quelle :
Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und
zur Änderung weiterer Vorschriften
(Cannabisgesetz – CanG)
Quelle : www.bundestag.de
Cannabis: Besserer Jugend- und Gesundheitsschutz
Die bisherige Cannabispolitik stößt an ihre Grenzen. Der Cannabiskonsum hat trotz des derzeitigen Verbots von Erwerb und Besitz in den letzten Jahren zugenommen. Daher muss die Cannabispolitik mit Blick auf den Gesundheitsschutz reformiert werden. Die zentralen Ziele sind, den Gesundheitsschutz zu stärken, die Aufklärung über Risiken zu intensivieren, präventive Maßnahmen zu verstärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Gesundheitliche Risiken, Jugendschutz, Zeitplan: In diser Sonderfolge "Sprechstunde" zur geplanten Cannabis-Legalisierung beantwortet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Fragen aus der Community.
Bundeskabinett beschließt Cannabisgesetz
Start der Aufklärungskampagne zu Risiken von Cannabis-Konsum
Das Kabinett hat heute (16. August 2023) den Entwurf eines "Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften" (CanG) beschlossen. Er basiert auf dem 2-Säulen-Eckpunktepapier und setzt die 1. Säule zum privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau für Erwachsene zum Eigenkonsum um. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil des gesamten Gesetzesvorhabens.
Das Cannabisgesetz markiert einen Wendepunkt einer leider gescheiterten Cannabisdrogenpolitik. Ziel ist, den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität zurückzudrängen, das Dealen mit gestreckten oder toxischen Substanzen einzudämmen und die Konsumentenzahlen zu drücken. Für Jugendliche bleibt der Konsum verboten, für junge Erwachsene soll er nur bedingt möglich sein. Diese Einschränkung ist notwendig, denn Cannabis schadet besonders dem noch wachsenden Gehirn. Um zu verhindern, dass Heranwachsende trotzdem konsumieren, starten wir bereits jetzt eine Aufklärungskampagne. Niemand darf das Gesetz missverstehen. Cannabiskonsum wird legalisiert. Gefährlich bleibt er trotzdem.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Die wesentlichen Regelungen im Einzelnen
- Erwachsenen ist der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften erlaubt.
- Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist künftig straffrei.
- Es gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen.
- Konsumverbot von Cannabis in einer Schutzzone von 200 Metern Abstand zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten.
- Nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis Konsumcannabis gemeinschaftlich unter aktiver Mitwirkung der Mitglieder anbauen und zum Eigenkonsum an Mitglieder weitergeben. Enge gesetzliche Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden.
- Anbauvereinigungen dürfen max. 500 Mitglieder haben; Mitglieder müssen Erwachsen sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben.
- Einhaltung von strengen Mengen-, Qualitäts- sowie Kinder- und Jugendschutzvorgaben erforderlich, gesichert durch behördliche Kontrolle.
- Begrenzung der Weitergabe von Konsumcannabis in Anbauvereinigungen: Weitergabe nur an Mitglieder, verbunden mit einer strikten Pflicht zur Überprüfung der Mitgliedschaft und des Alters – max. 25 Gramm pro Tag / 50 Gramm pro Monat.
- Begrenzung der Weitergabe an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des zulässigen THC-Gehalts auf 10 Prozent.
- Weitergabe von Konsumcannabis in kontrollierter Qualität und nur in Reinform, d.h. Marihuana oder Haschisch.
- In begrenztem Umfang zulässiger privater Eigenanbau mit Pflicht zum Schutz des privat angebauten Konsumcannabis vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche sowie Dritte.
- Stärkung der Prävention: Präventionsmaßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie in den Anbauvereinigungen; Information und Beratung durch Präventionsbeauftragte mit nachgewiesenen Sachkenntnissen und Kooperation mit lokalen Suchtberatungsstellen.
Das Gesetz soll nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen evaluiert werden.
Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken wird in ein eigenes Gesetz überführt. Das Gesetz lehnt sich im Wesentlichen an die in der Praxis bewährten Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes an. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht von Medizinalcannabis. Die Versorgung mit Medizinal-Cannabis für diejenigen Patientinnen und Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sind, wird weiterhin sichergestellt.
Mit dem Entwurf zum Cannabisgesetz (kurz: CanG) beabsichtigt die Bundesregierung den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen zu legalisieren. Diese Grundsatzentscheidung ist im Eckpunktepapier vom 24. März 2023 für ein 2-Säulen-Modell zur kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene festgehalten.
Das 2-Säulen-Modell ist in den letzten Monaten intensiv mit den im Cannabis-Projekt engagierten Bundesressorts abgestimmt worden und entwickelt die Eckpunkte der Bundesregierung zur Einführung einer kontrollierten Weitergabe von Cannabis an Erwachsene vom 26. Oktober 2022 weiter. Es sieht nunmehr zwei Säulen vor:
- Säule 1 ermöglicht den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Der Gesetzesentwurf zur ersten Säule (CanG (PDF, nicht barrierefrei, 1 MB)) wurde Ende Juni 2023 in die Ressortabstimmung sowie anschließend in die Anhörung von Ländern und Verbänden gegeben.
- Säule 2 sieht regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. Der Gesetzentwurf zu Säule 2 folgt im zweiten Halbjahr 2023 und wird voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden.
Veröffentlicht am 07.07.2023
Hier der Link zum FAQ der Regierung: www.bundesgesundheitsministerium.de
Hier der Link zum Entwurf: www.bundesgesundheitsministerium.de
Warum hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken umzusetzen? Welche Schutzmaßahmen wird es für Kinder und Jugendliche geben? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier in den dafür bereitgestellten FAQ.
Die Bundesregierung will den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau in Vereinen sowie den privaten Anbau von Cannabis legalisieren. Darüber hinaus sollen die gewerbliche Produktion und der Vertrieb in Fachgeschäften in Modellversuchen erprobt und wissenschaftlich begleitet werden. Diese Grundsatzentscheidungen sind im Eckpunktepapier zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken vom 26. Oktober 2022 bzw. dem daraus weiterentwickelten Eckpunktepapier vom 24. März 2023 für ein 2-Säulen-Modell festgehalten.
Das 2-Säulen-Modell ist in den letzten Monaten intensiv mit den im Cannabis-Projekt engagierten Bundesressorts abgestimmt worden und sieht nunmehr zwei getrennte Gesetzentwürfe vor:
- Säule 1 ermöglicht den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau in Vereinen sowie den privaten Eigenanbau, der Arbeitsentwurf zu Säule 1 wird im April in die interne Regierungsabstimmung gegeben. Beabsichtigt ist, dieses Regelungsvorhaben so auszugestalten, dass keine Notifizierungspflicht gegenüber der EU-Kommission ausgelöst wird.
- Säule 2 sieht die wissenschaftliche Erprobung von gewerblicher Produktion und Vertrieb in Fachgeschäften in mehreren Bundesländern vor. Der Gesetzentwurf zu Säule 2 folgt nach der Sommerpause und wird voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt.
Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages 2021 hat die Bundesregierung Eckpunkte zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Ge-schäften vorgelegt. Ziel ist dabei, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Sub-stanzen zu verhindern, den Jugendschutz und Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsu-menten bestmöglich zu gewährleisten sowie den Schwarzmarkt einzudämmen.
Wie in den Eckpunkten ausgeführt hat die Bundesregierung dabei auch die europa- und völker-rechtlichen Vorgaben geprüft und bewertet und bereits im Eckpunktepapier verdeutlicht, bei der Umsetzung des Koalitionsvorhabens dessen völker- und europarechtlichen Rahmen zu berück-sichtigen. Vor diesem Hintergrund haben sich die im Cannabis-Projekt engagierten Bundes-ministerien Ende 2022 mit der EU-Kommission in Brüssel ausgetauscht und entsprechend der fachlichen Zuständigkeiten ihre Erkenntnisse in die laufenden Arbeiten und Abstimmungen der Bundesregierung eingebracht.
Das Ergebnis der Abstimmungen ist eine Weiterentwicklung des Eckpunktepapiers hin zu einem 2-Säulen-Modell in Stufen: "Club Anbau & Regional-Modell" mit folgenden Elementen, die auf andere Beispiele in der Europäischen Union Bezug nehmen : Bundesregierung einigt sich auf Eckpunkte zu Cannabis
Veröffentlicht am 12. April 2023
Quelle : www.bundesgesundheitsministerium.de

