NEWS - DE/EU:

Erwachsene sollen künftig Cannabis in bestimmten Mengen privat oder in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbauen dürfen sowie im Rahmen eines regionalen Modellvorhabens in lizenzierten Fachgeschäften erhalten können. Darauf hat sich die Bundesregierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission über das Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022 geeinigt. Ziel bleibt weiterhin, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Sub­stanzen zu verhindern, den Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsu­menten bestmöglich zu gewährleisten sowie den Schwarzmarkt einzudämmen. In einem ersten Schritt sollen der Anbau in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen und der private Eigenanbau bundesweit ermöglicht werden. Die Abgabe in Fachgeschäften wird in einem zweiten Schritt als wissenschaftlich konzipiertes, regional begrenztes und befristetes Modellvorhaben umgesetzt. In dem Modellvorhaben können die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich genauer untersucht werden.

Bundespressekonferenz im Livestream am 12.04.2023 (ab Min. 9.33):

Erleichterungen für medizinische Cannabis-Therapie

Weniger Bürokratie bei der Behandlung von Schmerzpatienten

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regeln für die ärztlich verschriebenes Cannabis als Kassenleistung festgelegt. Die bürokratischen Hürden für die Verschreibung für THC-haltige Mittel wurden verringert. Verordnen dürfen alle niedergelassenen Kassenärzte. Mit dem Update der geltenden Regeln sollen schwerkranke Patienten der Zugang zu einer weiteren Therapieption mit medizinischem Cannabis ermöglicht werden. Verordnet werden können Cannabisblüten oder Extrakte mit einem THC-Gehalt ab 0,2 Prozent. 

Weiterhin können auch (Rezeptur-) Arzneimittel mit den künstlich hergestellten Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnet werden. Weiterhin geregelt wurde die mögliche Verordnung von Fertigarzneimitteln wie Sativex® und Canemes®. Ablehnung durch die Krankenkasse muss begründet sein !! 

Cannabis kann auf Rezept dann verordnet werden, wenn eine lebensbedrohliche schwere Erkrankung vorliegt oder die Lebensqualität durch eine chronische Erkrankung dauerhaft beeinträchtigt wird. Die Krankenkassen müssen die Erstverordnung genehmigen, dürfen bei vorliegenden Voraussetzungen aber nur bei begründeten Ausnahmen ablehnen. Folgeverordnungen müssen von der Krankenkasse nur dann geprüft und genehmigt werden, wenn zu einem anderen Cannabismittel gewechselt werden soll oder die Verordnungsform sich ändert.


>>Die neuen Cannabisregeln für Ärzte und Krankenkassen im Überblick - PDF (FAQ-G-BA) 


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veröffentlicht am 20.03.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de 

Cannabis-Neuverordnung: Hinweise für die Beratung

Foto: eight8/AdobeStock
Foto: eight8/AdobeStock

Das Thema Cannabis rückt immer mehr in den Fokus – nicht zuletzt, wenn es um die Versorgung von chronisch kranken Patient:innen geht. Die Apotheke sollte die wichtigsten Indikationsgebiete von Cannabinoiden kennen, außerdem sollten bei Neuverordnung wichtige Hinweise zur Einnahme und möglichen Nebenwirkungen gegeben werden. Cannabis-haltige Arzneimittel und Rezepturen werden immer häufiger verordnet.

Das Einsatzgebiet umfasst dabei verschiedenste Indikationen. Manchmal dient die Apotheke als erste Anlaufstelle, wenn Patient:innen Informationen rund um das Thema haben wollen. Im Fokus steht bei chronisch Kranken dabei oft, ob sie für eine Therapie mit Cannabinoiden in Frage kommen. Gemäß Leitlinie kann Cannabis bei verschiedenen Erkrankungen und Erkrankungsbildern zum Einsatz kommen. Bei allen macht man sich die Effekte der Cannabisverbindungen zu Nutze: Sie können sowohl schmerzstillend wie auch appetitanregend, entspannend oder auf neurologischer und psychischer Ebene wirken.

Das Behandlungsspektrum umfasst damit unter anderem:

  • chronische Schmerzen
  • Tumorschmerzen
  • muskuläre Schmerzen
  • rheumatische Schmerzen
  • neuropathische Schmerzen
  • viszerale Schmerzen
  • Spastiken bei Multipler Sklerose
  • Fibromyalgie
  • Schlafstörungen
  • Appetitlosigkeit/Kachexie
  • Übelkeit durch Chemotherapie
  • Tourette-Syndrom

Wann können Patient:innen mit Cannabinoiden behandelt werden?

Gemäß § 31 Abs. 6 SGB V ist ein Heilversuch mit Cannabinoiden indiziert, wenn:

  • der/die Versicherte an einer schwerwiegenden Erkrankung leidet
  • eine dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, diese mangelhaft wirksam ist oder nicht vertragen wird
  • eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht

Die Verordnung von Cannabinoiden erfolgt über ein BtM-Rezept. Grundsätzlich ist auch eine Privatverordnung möglich, falls die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Kostenerstattung nicht übernehmen. Dann müssen die gesamten Kosten jedoch vom Patienten/von der Patientin übernommen werden.

Therapiebeginn: Finden der richtigen Dosierung

Kommen Patient:innen mit einer Neuverordnung in die Apotheke, so sollte im Beratungsgespräch auf mögliche Nebenwirkungen – vor allem zu Beginn der Behandlung – hingewiesen werden. Dadurch kann in vielen Fällen die Compliance verbessert werden.

Die Nebenwirkungen können durch eine sogenannte Eintitrationsphase so gering wie möglich gehalten werden. Dabei gilt das Prinzip "start low – go slow": Es soll also mit geringen Dosierungen gestartet und bis zur notwendigen Dosis auftitriert werden. So kann sich der Körper langsam an die Behandlung gewöhnen.

Meist findet eine Dosisanpassung zu Beginn alle paar Tage unter engmaschiger Kontrolle statt, bis der gewünschte Effekt eintritt oder Nebenwirkungen die weitere Dosissteigerung begrenzen. Ist letzteres der Fall, sollte die Dosierung wieder einen Schritt heruntergesetzt werden. Die Einnahmefrequenz ist ebenfalls individuell festzulegen, jedoch sollte ein stabiler Wirkspiegel über den gesamten Tag erreicht werden.

Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Nicht immer kommen ausschließlich die gewünschten Effekte der Cannabinoide zum Tragen – manchmal empfinden Patient:innen die Wirkungen auch als unangenehm oder gar störend. Zu den häufigsten unerwünschten Effekten gehören:

  • Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, der Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit, Feinmotorik und Bewegungskoordination
  • Müdigkeit
  • Mundtrockenheit
  • Tachykardie
  • Schwindel
  • Blutdruckabfall
  • Kopf- und Muskelschmerzen
  • Übelkeit, Diarrhoe, Bauchschmerzen

Oft treten die Beschwerden vor allem zu Beginn der Behandlung auf. In den meisten Fällen sind sie nur vorübergehend. Ursächlich für die Nebenwirkungen ist das enthaltene THC. Erfolgt die Ersteinnahme von Cannabinoiden zur Nacht, können unerwünschte Effekte gemindert werden. Auch eine gleichzeitige Einnahme von CBD mit THC kann die Nebenwirkungen reduzieren.

Veröffentlicht : Cynthia Wegner, 23.03.2023

Cannabisverordnung: Kleinere Nachbesserungen..

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat moderate Änderungen bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis beschlossen – und war dabei nicht so restriktiv, wie erwartet wurde. Es bleibt bei der Genehmigungspflicht, auf einen Facharztvorbehalt wurde hingegen verzichtet. Hausärztinnen und Hausärzte dürfen auch weiterhin medizinisches Cannabis verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat darauf verzichtet, einen Facharztvorbehalt einzuführen, wie er in einem Entwurf zur Beschlussfassung von Ende Oktober als Option aufgeführt worden war. Mehrere Verbände, darunter die Deutsche Medizinal-Cannabis Gesellschaft (DMCG) und die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, hatten im Vorfeld gegen die mögliche Einschränkung protestiert. An die Einführung der Erstattungsfähigkeit von Cannabis als Medizin im März 2017 hatte der Gesetzgeber die Durchführung einer fünfjährigen, nichtinvasiven Begleiterhebung geknüpft und festgelegt, dass der G-BA im Anschluss auf Grundlage von deren Auswertung das Nähere zum zukünftigen Leistungsanspruch regelt. 

Weiterlesen...Dtsch Arztebl 2023; 120(12): A-510 / B-440

Quelle :


Wie gemeldet wurde, hat der G-BA in seiner Sitzung am Donnerstag beschlossen, dass die zuvor getätigten Überlegungen, Cannabis künftig nur noch von Fachärzten verschreiben zu lassen, nicht umgesetzt werden... Während es kurzzeitig seitens des Gemeinsamen Bundesausschuss überlegt wurde, strengere Regeln und höhere Hürden für die Verschreibungsfähigkeit von Cannabis als Medizin einzuführen, hat am 16.03.2023 nun der G-BA final entschieden, dass diese nicht eingeführt werden sollen. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern hat einen entsprechenden Beschluss am Donnerstag in Berlin gefällt, sodass sich bezüglich der Versorgung von Rezepten über Hausärzte nicht die befürchteten Schwierigkeiten auftun werden. "Wir haben heute Regelungen beschlossen, die keine zusätzlichen Anforderungen an die Verordnung von medizinischem Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten stellen, die über die gesetzlich zwingenden und für den G-BA verbindlichen gesetzlichen Verordnungsvoraussetzungen hinausgehen."

-Keine zusätzlichen Anforderungen

-Nur Erstverschreibung genehmigungspflichtig

Zum Text? Dann klicke hier: https://hnf.link/PsDV

Insgesamt ist die gefundene Regelung innerhalb des gesetzlichen Rahmens eine bürokratiearme Lösung, denn sie ermöglicht bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen eine gute Versorgung mit medizinischem Cannabis als zusätzlicher Therapieoption.

Im Einzelnen gilt Folgendes:

  1. Nur die Erstverordnung von Cannabis sowie ein grundlegender Therapiewechsel bedürfen der Genehmigung durch die Krankenkassen. Folgeverordnungen, Dosisanpassungen oder der Wechsel zu anderen getrockneten Blüten oder zu anderen Extrakten in standardisierter Form bedürfen keiner erneuten Genehmigung. Sofern eine Genehmigung für eine Therapie mit Cannabis bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelungen des G-BA erteilt worden ist, gilt diese auch weiterhin.
  2. Die Erstgenehmigung darf von den Krankenkassen nur in begründeten Ausnahmefällen versagt werden.
  3. Cannabis-Verordnungen im Rahmen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) bedürfen grundsätzlich keiner Genehmigung.
  4. Im Rahmen der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) oder bei Beginn einer Cannabistherapie bereits während einer stationären Behandlung besteht zwar eine Genehmigungs­pflicht, die Prüffrist der Krankenkassen beträgt hier aber nur drei Tage.
  5. Es gibt keinen Facharztvorbehalt für die Verordnung von medizinischem Cannabis, das heißt alle Ärztinnen und Ärzte sind verordnungsbefugt. Dies ist vor allem für die Versorgung von Patientinnen und Patienten in der AAPV und der SAPV von erheblicher Bedeutung, weil hier Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner große Teile der Patientenversorgung sicherstellen.

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Medizinisches Cannabis: Viele Probleme bei Kostenübernahme

Seit 2017 dürfen Ärzte medizinisches Cannabis zur Therapie verschreiben. Die Krankenkassen müssen dann die Kosten übernehmen. Doch in der Praxis kämpfen viele Patienten über Monate um eine Kostenübernahme - oft ohne Erfolg.

Vorsichtig legt die 40-jährige Melanie Hermann aus Plattling die Cannabis-Blüten mit einer kleinen Kelle auf die Waage. Für sie ist das mittlerweile Routine. Seit ihrer Geburt leidet sie an einer Darmerkrankung. Dazu kamen weitere Krankheiten. Viel hat sie ausprobiert, wenig hat geholfen. Ihr Leben sei von Verzicht und Ablehnung gekennzeichnet gewesen, erzählt sie. Dann probierte sie Cannabis aus. Und es half ihr. "Ich konnte Medikamente absetzten, die schwere Nebenwirkungen haben. Ich kann essen und trinken, was ich will und ich kann wieder Freude finden", erzählt sie.

Luigi Spangenberg ist 38 Jahre alt. Als Jugendlicher erkrankte er an einer chronischen Darmkrankheit und Epilepsie. In seiner Jugend war er sportlich, mittlerweile ist er Frührentner. "An schlechten Tagen habe ich Krämpfe, Durchfall, Schwindel. Und auch psychisch geht es mir schlecht. Ich habe viele Schmerzen, ich bekomme die Medizin, die helfen würde, nicht, das zieht mich runter. Ich frage mich dann auch immer öfter, ob das alles noch Sinn macht." 

Kassen müssen Kosten für medizinisches Cannabis tragen

Rund ein Drittel der Anträge wird abgelehnt

Alle Anträge bei Ingolstädter Patienten abgelehnt

Cannabis über Privatrezept - eine Geldfrage

Viele Ärzte kennen sich noch nicht aus


© Boris Roessler / dpa / picture alliance
© Boris Roessler / dpa / picture alliance

Wer seinen Patienten Cannabis verordnen will, muss schon jetzt einige Wege gehen. Hausärzten sollte das fast gänzlich verwehrt werden. Doch jetzt gibt G-BA-Chef Hecken leicht Entwarnung.

Hausärztinnen und Hausärzte sollen auch künftig Cannabis verordnen dürfen. Eine zuletzt vorgesehene Einschränkung der Verordnungsfähigkeit könnte deutlich geringer ausfallen, sagte der Unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Professor Josef Hecken, der Ärzte Zeitung. Er gehe "derzeit davon aus, dass es gerade bei der Verordnungsbefugnis von Hausärzten wesentliche Änderungen geben wird". Eine Entscheidung will der G-BA in seiner Sitzung am 16. März fällen. Ende Oktober hatte das Gremium für eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) noch deutlich verschärfte Anforderungen an die Qualifikation der verordnenden Ärzte empfohlen. Allgemeinmediziner oder Internisten ohne spezielle Zusatzbezeichnung hätten Cannabis-Produkte dann nicht mehr ohne Weiteres verordnen dürfen. 

Jede dritte Verordnung durch Hausärzte

Veröffentlicht: 01.03.2023 

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Der Bundesdrogenbeauftragte der Bundesregierung Burkhard Blienert eröffnete mit seiner Rede die Canna B Konferenz in Freiburg Anfang Dezember. 

Drohende Änderungen der Arzneimittelrichtline - Aufruf zur freundlichen Aktion..

Liebe Alle, bitte verteilt diesen Aufruf zur Aktion wegen der drohenden Änderungen der Arzneimittelrichtlinie durch G-BA, bitte weist CannabispatientInnen darauf hin - und bitte beteiligt Euch zahlreich.

Angesichts der drohenden Änderungen der Arzneimittelrichtlinie, die CannabispatientInnen stark einschränken werden, sollte sich das BMG nicht gegen einen erwartbar negativen neuen Richtlinienentwurf stellen (anbei könnt Ihr hierzu die Stellungnahme der ACM e.V. einsehen), können wir als Betroffene Karl Lauterbach (bzw. seinem Ministerium) und anderen Abgeordneten, die auf ihn einwirken können, kurze E-Mails schreiben. Dies ist etwas, was alle Cannabispatienten machen können. Solche Schreiben sollten unsere individuelle Betroffenheit zum Ausdruck bringen und müssen überhaupt nicht lang sein. Zur Verdeutlichung könnte ein persönliches Fallbeispiel angehängt werden, dies und weiterführende Verlinkungen befinden sich auf der Webseite des SCM Beispiel, wie eine solche E-Mail aussehen kann, welches gern benutzt werden kann, gefolgt von einem abgeänderten Beispiel für Euren Wahlkreisabgeordneten - oder andere Abgeordnete, die Euch einfallen. 

Aufgrund der Parteizugehörigkeit unseres Gesundheitsministers, schadet es wahrscheinlich nicht, wenn SPD-Abgeordnete angeschrieben werden, aber dies ist kein Muss - und bestenfalls werden so viele Abgeordnete wie möglich angeschrieben. Einer, der sich für unsere Sache eventuell bei Karl Lauterbach einsetzen würde, ist zum Beispiel Oliver Kaczmarek oliver.kaczmarek@bundestag.de

Eine andere Idee wäre Carmen Wegge carmen.wegge@bundestag.de 

Neben Dirk Heidenblut dirk.heidenblut@bundestag.de

Und Burkhard Blienert drogenbeauftragter@bmg.bund.de

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, hat die E-Mail-Adressen stefan.schwartze@bundestag.de patientenrechte@bmg.bund.de und die Wahlkreisadresse stefan.schwartze.wk@bundestag.de und sollte ebenfalls angeschrieben werden.

Die ehemalige Patientenbeauftragte, Martina Stamm-Fibich, Mitglied im Gesundheitsausschuss martina.stamm-fibich@bundestag.de

Falls Ihr andere Ideen habt, welche Abgeordneten in diesem Rahmen sinnvollerweise angeschrieben werden können, so nur her mit den Adressen an sprecherteam@selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de.Abgesendet werden können Eure E-Mails an Lauterbach an poststelle@bmg.bund.de  und karl.lauterbach@bundestag.deAlternativ (oder eventuell zusätzlich) kann das Kontaktformular genutzt werden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/kontakt/kontaktformular.html 

Eure persönlichen Bundestagsabgeordneten, die Ihr auch auffordern könnt (und vielleicht solltet), sich für Euch einzusetzen, könnt Ihr hier ermitteln:https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise

Bei Fragen könnt Ihr uns gerne anschreiben. Falls jemand seinen Beitrag veröffentlichen möchte, kann sie oder er ihn gern an sprecherteam@selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de senden.


Mehr Infos :

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN BUNDESAUSSCHUSSES

Medizinalcannabis: Künftig nur noch in Ausnahmefällen?

Droht schwer kranken Patienten eine deutlich schlechtere Versorgung mit medizinischem Cannabis?

Diese Gefahr sehen zahlreiche Verbände, Patientenvertreter und Apotheker, die sich für Medizinalcannabis einsetzen. Sie verweisen auf Pläne des Gemeinsamen Bundesausschusses, welche den Einsatz als schmerzlinderndes Arzneimittel stark einschränken würden. Das Verfahren läuft allerdings noch, somit ist das letzte Wort nicht gesprochen. Ein Beschluss soll "Anfang dieses Jahres" fallen. 


Beschluss - Arzneimittel-Richtlinie: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens - § 4a und Abschnitt N §§ 44 bis 46 (Cannabisarzneimittel)

Weiterführende Informationen


Stellungnahme der ACM zum Richtlinienentwurf des G-BA zu Cannabis als Medizin

Die ACM hat dem G-BA eine ausführliche Stellungnahme übermittelt."Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) dankt dem G-BA für die Möglichkeit einer Stellungnahme.

Die ACM wurde im Jahr 1997 gegründet und ist die nationale Gliederung der IACM (Internationale Allianz für Cannabinoidmedikamente e.V.). Die IACM ist die führende internationale wissenschaftliche Gesellschaft, die sich vorrangig mit dem therapeutischen Potenzial von Cannabis und Cannabisinhaltsstoffen sowie anderen Modulatoren des Endocannabinoidsystems, aber auch mit der Grundlagenforschung, anderen pharmakologischen Aspekten sowie der Toxikologie befasst.Die ACM schätzt aufgrund von Daten und Entwicklungen in anderen Ländern, namentlich Israel, Kanada und den USA, dass mindestens 2 % der Bevölkerung in westlichen Industrienationen, entsprechend 1,6 Millionen Bundesbürger, eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten benötigen (https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/2022/05/28/acm-mitteilungen-vom-28-mai-2022).

Vor diesem Hintergrund setzt sich die ACM für Erleichterungen des Zugangs zu solchen Medikamenten ein, damit der Bedarf gedeckt und unnötiges Leid von Kranken vermieden werden kann. Gegenwärtig besteht gemessen an diesen Zahlen in Deutschland eine erhebliche Unterversorgung mit Arzneimitteln auf Cannabisbasis, sodass weitere Verbesserungen notwendig sind. Die Unterversorgung führt die ACM vor allem auf die strengen gesetzlichen Vorgaben, die 2017 von Bundestag und Bundesrat geschaffen wurden, zurück.Versuche, den Zugang zu erschweren und damit die Versorgung zu verschlechtern, etwa durch einen vermehrten bürokratischen Aufwand für die behandelnden Ärzt:innen, eine Beschränkung der Therapiefreiheit hinsichtlich der Wahl des Medikamentes und den Ausschluss großer Gruppen von Humanmedizinern, konkret von Hausärzt:innen, aus der Versorgung von Patient:innen, die eine solche Therapie benötigen, wie sie von Teilen des G-BA vorgeschlagen werden, lehnt die ACM daher ab.Am 6. Juli 2022 hat das BfArM seinen Abschlussbericht zur Begleiterhebung veröffentlicht. 

Auf dieser Grundlage soll der Gemeinsame Bundesausschuss den weiteren Umgang mit cannabisbasierten Medikamenten regeln.Im Gesetz (§ 31 Abs. 6 SGB V) heißt es dazu: "Auf der Grundlage der Ergebnisse der Begleiterhebung nach Satz 5 regelt der Gemeinsame Bundesausschuss innerhalb von sechs Monaten nach der Übermittlung der Ergebnisse der Begleiterhebung in Form eines Studienberichts das Nähere zur Leistungsgewährung in den Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6. Der Studienbericht wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf seiner Internetseite veröffentlicht." Danach ist der G-BA gehalten, den Studienbericht bis zum 6. Januar 2023 vorzulegen. Am 25. Oktober 2022 hat der G-BA ein Stellungnahmeverfahren für Fach- und Branchenverbände zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie für Cannabis-Medikamente eingeleitet. 

Der G-BA hat dazu mehrere Beschlussoptionen vorgelegt, nummeriert mit A, B und C.In seiner Stellungnahme vom 16. September 2016 zum Cannabis als Medizin-Gesetz hat der G-BA die geplante und schließlich auch durchgeführte Begleiterhebung zwischen 2017 und 2022 als unzureichend kritisiert und erklärt, dass weitergehende Maßnahmen notwendig seien, um eine aussagekräftige Grundlage für das weitere Vorgehen zu schaffen. Dennoch muss der G-BA entsprechend des gesetzlichen Auftrags auf einer Grundlage entscheiden, die er selbst vor 6 Jahren als unzureichend kritisiert hatte.So heißt es in der Stellungnahme des G-BA von 2016: "Aus Sicht des G-BA ist zudem eine geeignete und aussagefähige Evidenzgrundlage notwendige Voraussetzung zur Regelung der Einzelheiten der Leistungsgewährung nach Abschluss der vorgesehenen Begleiterhebung. 

Insofern ergibt sich im Zusammenhang mit der zunächst allein in der ärztlichen Verantwortung liegenden Therapie mit Medizinalhanf und Cannabisextrakten die Notwendigkeit der methodisch adäquaten und aussagekräftigen Begleitforschung in Form einer klinischen Studie mit patientenrelevanten Endpunkten. 

Die alleinige Erhebung von Routinedaten aus der ärztlichen Praxis ist nach Einschätzung des G-BA nicht als aussagefähige Evidenzgrundlage geeignet."

Nach Vorlage des Abschlussberichts der Begleiterhebung ist zudem deutlich geworden, dass diese selbst für Patient:innen, die einen Kostenübernahmeantrag bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt und erhalten haben, nicht repräsentativ ist.In dem Abschlussbericht der Begleiterhebung gingen etwa 17.000 Patientinnen und Patienten ein, von insgesamt etwa 100.000 Patient:innen, die eine cannabisbasierte Therapie in Deutschland erhalten. Die mangelnde Repräsentativität wurde selbst von den Autor:innen des Abschlussberichts der Begleiterhebung eingeräumt.

Entsprechend wurde von der ACM und anderen Verbänden kritisiert, dass es auf der Grundlage der Begleiterhebung nicht möglich ist, valide Aussagen zu machen über geeignete Indikationen für Cannabismedikamente, über die in der Praxis verwendeten Dosierungen, über einen Vergleich der Kosten zwischen Cannabisextrakten und Cannabisblüten sowie über Vor- und Nachteile der verschiedenen Medikamente.Im Deutschen Ärzteblatt heißt es zur Repräsentativität des Abschlussberichts der Begleiterhebung:"Nicht zuletzt deshalb ist die Anzahl der gemeldeten Fälle eher gering, wie das BfArM selbst einräumt. Insgesamt rund 21 000 Datensätze wurden von März 2017 bis März 2022 in anonymisierter Form übermittelt. Davon konnten 16 809 vollständige Datensätze für die Analyse berücksichtigt werden. (...)

Das sind bei Weitem nicht alle Fälle, in denen Cannabis verschrieben wurde. Das BfArM geht unter Bezug auf Medienberichte davon aus, dass allein bis Ende 2020 und nur bei den AOKen, der Barmer und der Techniker Krankenkasse rund 70 000 Anträge auf Genehmigung einer Therapie mit medizinischem Cannabis gestellt wurden. Von diesen sollen etwa zwei Drittel, also mehr als 46 000, genehmigt worden sein. Hinzu kommt, dass laut verschiedener anderer Erhebungen - beispielsweise der Firma Copeia, die Ärzte bei der Verordnung von Cannabis unterstützt - verschiedene Indikationen unterschiedlich oft von den Kassen abgelehnt werden. 

Die Daten von Patienten, deren Kostenübernahmeantrag von der Krankenkasse abgelehnt wurde, flossen genauso wenig in die Erhebung ein wie die von Privatversicherten oder Selbstzahlern. Dabei machen die Selbstzahler anderen Erhebungen zufolge die Mehrheit der Patienten aus. 55 Prozent der Cannabispatienten waren es bei Copeia."Quelle: Kurz C, Lau T. Begleiterhebung zu medizinischem Cannabis: Bedingt aussagekräftig. Dtsch Arztebl 2022; 119(29-30): A-1290 / B-1082. (Anlage 1) Die ACM stellte zu den Ergebnissen der Begleiterhebung fest:"

1. Insgesamt wurde nur ein Bruchteil der Cannabispatient:innen in Deutschland durch die Begleiterhebung erfasst.

2. Mit der Begleiterhebung wurde nur ein Teil der Patient:innen erfasst, die gemäß Auskunft der gesetzlichen Krankenkassen eine Kostenübernahme erhalten haben.

3. Es wurde nur ein Teil der Indikationen erfasst, bei denen cannabisbasierte Medikamente verschrieben wurden.

4. Die Kostenübernahme war offenbar abhängig von der Art des verordneten Medikamentes.

5. Der Abschlussbericht liefert keine Erklärung für unterschiedliche Dosen bei der Verschreibung von Extrakten einerseits und Blüten andererseits.

6. Cannabispatienten sind durchschnittlich älter als Freizeitkonsumenten.

7. Viele Patienten erlebten durch Cannabis-Medikamente eine Verbesserung der Lebensqualität.

8. Bei der Verschreibung von Blüten waren im Vergleich zur Verschreibung von Cannabisextrakten der Therapieerfolg höher und die Nebenwirkungen geringer.

9. Nebenwirkungen sind häufig, aber in der Regel nicht schwerwiegend.

10. Die Abbruchrate aufgrund von mangelnder Wirksamkeit war gering.

11. Spekulationen über Missbrauch und Abhängigkeit bei der medizinischen Verwendung von Cannabis durch Männer und Patienten mit geringem Alter entbehren einer Basis.

12. Die Daten des Abschlussberichts liefern keine gute Grundlage für Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses für die zukünftige Kostenübernahme von cannabisbasierten Medikamenten.

"Quelle: Analyse des Abschlussberichts der Begleiterhebung zur Verschreibung und Anwendung von Cannabisarzneimitteln und Stellungnahme des ACM-Vorstandes (Anlage 2)

Experten und Politiker drängen auf Verbesserungen bei Cannabis als MedizinIm Jahr 2021 haben Expert:innen und Politiker:innen in einem Positionspapier Forderungen zur Verbesserung der Versorgung der deutschen Bevölkerung mit cannabisbasierten Medikamenten gestellt. Zu den Unterzeichnern zählten Burkhard Blienert (SPD, Drogenbeauftragter der Bundesregierung), die ehemaligen Drogenpolitiksprecher von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, sowie namhafte Expert:innen.Problembereiche umfassen unter anderen hohe Kosten für Medizinalcannabisblüten, Regressdrohungen gegen Ärztinnen und Ärzte, sodass viele vor einer Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen zurückschrecken, hohe Ablehnungsquoten bei einem Antrag auf eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sowie kaum öffentlich geförderte Forschung, obwohl die limitierte klinische Forschungslage bei vielen Indikationen allgemein bemängelt wird.

Konkrete Forderungen (...)" 

Die gesamte Stellungnahme der ACM findet sich hier


G-BA BESCHLUSS: VERBÄNDE WEHREN SICH ZUM WOHLE DER PATIENT:INNEN

Ende Oktober veröffentlichte der Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) seine Vorschläge für die Integration von Cannabisarzneimitteln in die Regelversorgung der Krankenkassen. Es folgte ein Aufschrei unter den Betroffenen, sowohl unter Ärzt:innen, Patient:innen als auch Vertreter:innen der Industrie, denn eine deutliche Verschlechterung der Versorgung mit Cannabis-Arzneimitteln sei zu befürchten (krautinvest.de berichtete).

Verschiedene Verbände haben inzwischen fristgerecht zum 30. November eine gemeinsame Stellungnahme zum Papier eingereicht. Nun ist abzuwarten, wie der G-BA die vorgebrachten Einwände bewertet und in den finalen Beschlussvorschlag implementieren wird. Die letzte Entscheidung zum Beschluss liegt beim Plenum, dem Beschlussgremium des G-BA. Das Plenum tagt in der Regel zweimal im Monat in öffentlicher Sitzung. Danach wird die Verordnung durch das BMG geprüft und entweder bewilligt oder beanstandet. In der Vergangenheit hat der BMG auch von seinem Recht Gebrauch gemacht, eine eigene abweichende Verordnung zu erlassen. Am Ende bliebe Kritiker:innen dann noch der Klageweg, um gegen die Neuregelung vorzugehen.

In einer gemeinsamen Presseerklärung vom 30.11.2022 bestätigen die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM), der Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan), der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW), der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC), die Deutsche Medizinal-Cannabis Gesellschaft e.V. (DMCG), der Interdisziplinäre Arbeitskreis Brandenburger Schmerztherapeuten und Palliativmediziner e.V. (IABSP), der Patientenverband Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin (SCM) und der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA), fristgerecht ihre Stellungnahmen gegen die vorgesehenen Verschlechterungen bei der Versorgung mit Cannabismedikamenten beim G-BA eingereicht zu haben. Man beabsichtige, sich weiter gemeinsam dafür einzusetzen, dass im Cannabis-als-Medizin-Gesetz Schritte nach vorn gemacht werden. Die Pläne des G-BA deuteten dagegen eine "Rolle rückwärts" an, mit der schwerkranke Patient:innen möglicherweise zurück auf den Schwarzmarkt und in die Selbstmedikation getrieben würden.

Auf Nachfrage an die Pressestelle des G-BA, wer überhaupt offiziell zur Abgabe einer "sachverständigen Stellungnahme" zum Thema aufgefordert worden war, ist die Antwort die folgende Liste:

  • Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI)
  • Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA)
  • Bundesverband der Arzneimittelimporteure e. V. (BAI)
  • Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH)
  • Biotechnologie-Industrie-Organisation Deutschland e. V. (BIO Deutschland e. V.)
  • Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands e. V. (VAD)
  • Pro Generika e. V.
  • Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed)
  • Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
  • Arzneimittelkommission der Deutschen Zahnärzteschaft (AK-Z)
  • Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA)
  • Deutscher Zentralverein Homöopathischer Ärzte e. V.
  • Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte e. V.
  • Gesellschaft für Phytotherapie e. V.
  • Cannabisagentur des BfArM
  • Bundesverband der pharmazeutischen Cannabinoid-Unternehmen (BPC)
  • Branchenverband der Cannabiswirtschaft (BvCW)

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Patient:innen zurück auf den Schwarzmarkt? - Gemeinsamer Bundesausschuss bedroht etablierte Versorgung von schwerstkranken Patient:innen mit Cannabis als Medizin. "Es besteht die Gefahr, dass schon bald wieder viele schwerstkranke Patient:innen in den Schwarzmarkt zurück gezwungen werden", ist die einhellige Meinung der Fachverbände von Patient:innen, Ärzt:innen, Apotheker:innen und Herstellern auf den neuen Richtlinienentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum zukünftigen Umgang mit Cannabis als Medizin. Heute wurden die Stellungnahmen verschiedener Verbände beim G-BA eingereicht. Stand : 30. November 2022

Hier können Sie die verbandsübergreifende Pressemitteilung als PDF-Datei herunterladen.

Zwei Beschlüsse haben in den vergangenen Tagen Aufsehen erregt: (1) der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur weiteren Ausgestaltung des Cannabis als Medizin-Gesetzes, der die Kostenübernahmen durch die gesetzlichen Krankenkassen weiter erschweren würde, sowie (2) die die Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Kostenübernahme von cannabisbasierten Medikamenten durch die gesetzlichen Krankenversicherungen.

Die Tagesschau berichtete über hohe Hürden für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, die durch das Bundessozialgericht bestätigt wurden. Das Bundessozialgericht hat auf seiner Webseite die vier Fälle, in denen es um die Urteile ging, ausführlich vorgestellt. Nur einer der Kläger war erfolgreich.

Die ACM und andere im Cannabisbereich aktive Institutionen sehen den Beschluss des G-BA (Gemeinsamen Bundesausschusses) kritisch. Die ACM wird daher im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens eine ausführliche Stellungnahme anfertigen. Darüber hinaus planen einige Verbände, darunter auch ACM und der Patientenverband SCM, eine gemeinsame kurze Stellungnahme.

Besonders kritisch sehen viele Verbände die geplante weitgehende Verdrängung der Hausärzte aus der Versorgung mit cannabisbasierten Medikamenten im Rahmen der GKV sowie den Versuch, die Therapie mit Cannabisblüten zugunsten von Cannabisextrakten zurückzudrängen. Wir nehmen die Vorschläge des G-BA ernst, da dieser per Gesetz die Entscheidungsgewalt darüber hat, wie das Cannabis als Medizin-Gesetz zukünftig ausgestaltet werden soll.

Kurz gesagt: Die Umsetzung der - vorläufigen - Beschlüsse des G-BA würde zu einer erneuten Erschwerung für Patientinnen und Patienten führen, cannabisbasierte Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet zu bekommen. Es bleibt aber noch abzuwarten, wie der Studienbericht nach Berücksichtigung der Stellungnahmen der Verbände endgültig aussehen wird. Nach dem gegenwärtigen Stand der politischen Diskussion könnte es in den kommenden zwei Jahren Fortschritte bei der Cannabisverwendung für den Freizeitkonsum durch Erwachsene geben, jedoch Rückschritte bei der Versorgung der Bevölkerung mit cannabisbasierten Medikamenten. Zwar gab und gibt es Bekundungen von Fachpolitikern aus dem Deutschen Bundestag, dass auch beim Cannabis als Medizin-Gesetz Verbesserungen notwendig sind. Bisher liegen im Gegensatz zum Eckpunktepapier zur generellen Legalisierung jedoch keine konkreten Pläne oder konkrete Absichten zum Thema Cannabis als Medizin vor. Und im Übrigen: Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen!

Franjo Grotenhermen

Bundessozialgericht: Entscheidung zu Cannabis auf Rezept

Wer darf Cannabis auf Rezept bekommen? Darüber hat heute (10.11.2022) das Bundessozialgericht in Kassel entschieden und dabei mehrere grundsätzliche Fragen zur Cannabis-Abgabe aus medizinischen Gründen geklärt.

Seit 2017 gibt es in Deutschland die gesetzliche Regelung, dass Patient:innen mit schwerwiegenden Erkrankungen bei fehlenden Therapiealternativen Cannabis auf Rezept als Kassenleistung erhalten - zum Beispiel zur Schmerz- und Krampflinderung. Alle aktuellen Informationen und tagesschau24 im Livestream: www.tagesschau.de

Kontrollierte Abgabe von Cannabis: Eckpunktepapier der Bundesregierung liegt vor..

Das Bundeskabinett hat Eckpunkte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken beschlossen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stellte das Eckpunktepapier der Bundesregierung in der Bundespressekonferenz vor: "Die Drogenpolitik muss erneuert werden. Wir wollen den Cannabis-Konsum unter Gesundheitsaspekten reformieren." Wir sind nun in einer Phase, wo wir prüfen, ob die Grundlage, die wir mit dem Eckpunktpapier geschaffen haben, auch international tragfähig ist. Daher legen wir der Europäischen Kommission die Eckpunkte zur Prüfung mit dem geltenden Völker- und Europarecht vor. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach 

Das Eckpunktepapier entstand im intensiven Austausch mit Expertinnen und Experten sowie Interessengruppen im Rahmen eines vorgeschalteten Konsultationsprozesses unter der Leitung des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Bei der Umsetzung des Koalitionsvorhabens berücksichtigt die Bundesregierung dessen völker- und europarechtlichen Rahmen. Sie wird dazu u.a. bezüglich der bestehenden völkerrechtlichen Abkommen eine Interpretationserklärung abgeben und den Gesetzentwurf im Rahmen einer Notifizierung bei der EU-Kommission vorlegen. Die wichtigsten geplanten gesetzlichen Regelungen zur Cannabis-Legalisierung...

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  Quelle : Bundesministerium für Gesundheit

Verbände: Versorgung mit medizinischem Cannabis verbessern

Bei der geplanten Legalisierung von Cannabis darf die Bedeutung des medizinischen Cannabis für Patient:innen nicht vergessen werden. Darauf weisen acht Cannabis-Verbände hin. Sie fordern von der Politik unter anderem, den Genehmigungsvorbehalt abzuschaffen und die Kostenerstattung für Patient:innen zu sichern.


Deutschland sei von einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit medizinischem Cannabis noch weit entfernt. Darauf machen die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, der Bund Deutscher Cannabis-Patienten, der Branchenverband Cannabiswirtschaft, der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen, die Deutsche Medizinal-Cannabis Gesellschaft, der Patientenverband Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin, der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken und das Wissenschaftsnetzwerk Cannabinoide in der Medizin gemeinsam in einer Erklärung aufmerksam. "So wie es ist, kann es nicht bleiben."

Die Verbände fordern:

  • Genehmigungsvorbehalt abschaffen und Kostenerstattung für Patient:innen sichern
  • Therapiehoheit für Ärzt:innen wiederherstellen
  • Soziale Schieflage bei der Versorgung mit Medizinalcannabis überwinden
  • Bestehenden Rechtsrahmen für medizinisches Cannabis bundesweit einheitlich gestalten
  • Qualität und Sicherheit für Medizinalcannabis sicherstellen
  • Versorgung von Patient:innen mit qualitätsgesicherten cannabisbasierten Arzneimitteln vorrangig sichern
  • Klinische Forschung durch bessere Rahmenbedingungen sowie finanzielle Unterstützung fördern
  • Grundlagen des Endocannabinoidsystems und des therapeutischen Potenzials von Cannabinoiden in der medizinischen und pharmazeutischen Lehre verankern

"Viele Patient:innen, die Cannabis aus medizinischen Gründen benötigen, sind gegenwärtig weiterhin in die Illegalität gedrängt oder werden sogar strafrechtlich verfolgt", heißt es in der Erklärung. Der Grund liege in der hohen Ablehnungsquote von Kostenübernahmeanträgen durch die Krankenkassen und damit verbunden das Ausweichen auf den illegalen Markt. Eine weitere daraus resultierende Notlösung ist die Eigenfinanzierung von ärztlicher Behandlung und Arzneimitteln. "Viele Patient:innen können sich diese Behandlungskosten und die Medikamente aus der Apotheke aus finanziellen Gründen nicht leisten, sodass eine soziale Schieflage entstanden ist", heißt es weiter.

"Patient:innen mit einer ärztlich bescheinigten Notwendigkeit für eine cannabisbasierte Therapie sollten nicht länger Gefahr laufen, strafrechtlich verfolgt zu werden", fordert Dr. Franjo Grotenhermen, stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. Auch bei der Behandlung mit Cannabis-Medikamenten müsse die Therapiehoheit bei den behandelnden Ärzt:innen liegen.


40 Prozent der Anträge werden abgelehnt !

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Studie zum regulierten Cannabisverkauf in Apotheken im Kanton Basel-Stadt: In dieser Studie werden die gesundheitlichen Auswirkungen eines regulierten Cannabisverkaufs im Vergleich zur aktuellen Situation, in welcher Cannabis illegal erhältlich ist, untersucht. Die daraus gewonnen wissenschaftlichen Erkenntnisse liefern eine Diskussionsgrundlage für eine künftige verantwortungsvolle Cannabispolitik in der Schweiz.

WEED CARE ist eine Studie des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt, der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) Basel und der Universität Basel und wurde von der Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz sowie vom Bundesamt für Gesundheit bewilligt. Die Studie startet am 15. September 2022.

Anmeldungen sind bereits jetzt möglich. Zur Anmeldung : KLICK HIER !!!


In der Schweiz wird seit einigen Jahren der gesetzliche Umgang mit Cannabis intensiv diskutiert. Das langjährige Verbot vermochte den Cannabiskonsum nicht nachhaltig einschränken, geht jedoch mit erheblichen gesundheitlichen und sozialen Risiken für die Konsumierenden einher. Im Rahmen einer Cannabisregulierung stehen diverse Massnahmen zur Verfügung, um u.a. einen sicheren Konsum zu ermöglichen, die Gesundheit der Konsumierenden zu stärken und die Kriminalisierung zu reduzieren. Bislang gibt es jedoch kaum gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich der Auswirkungen alternativer Regulierungsansätze.


Am 15. Mai 2021 trat der Experimentierartikel für Pilotversuche mit Cannabis in der Schweiz in Kraft, der streng reglementierte wissenschaftliche Studien zum regulierten Cannabisverkauf ermöglicht. Studien zur Cannabisregulierung sollen wissenschaftliche Erkenntnisse für eine gesundheitspolitische Diskussion über einen zukünftigen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis in der Schweiz liefern. Informationen : KLICK HIER !!!

WEED CARE / weedcare@usb.ch 


Studien belegen Wirkung - Verwendung von CBD-Blüten untersucht..

Eine Studie des schweizerischen Bundesamts für Gesundheit (BAG) hat untersucht, welche Menschen CBD-Blüten konsumieren und welche Gründe dafür vorliegen.

Laut Branchenexperten sind die Ergebnisse auf Deutschland und Österreich übertragbar.

  • CBD-Konsumenten sind oft junge Menschen
  • Entspannung und Wohlbefinden dank CBD-Blüten
  • Hype um CBD-Blüten
  • CBD-Blüten sind in der Europäischen Union legal
  • Forschung mit großem Interesse an CBD

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Wissenschaftsnetzwerk Cannabinoide in der Medizin (WCM) gegründet

Erfahrene deutschsprachige Wissenschaftler wollen den fachlichen Austausch zu Cannabinoiden in der Medizin fördern, sowohl hinsichtlich ihres therapeutischen Nutzens als auch hinsichtlich ihrer Risiken. Dazu haben sich ausgewiesene Experten aus unterschiedlichen Bereichen der Medizin zum Wissenschaftsnetzwerk Cannabinoide in der Medizin (WCM) zusammengeschlossen. Das WCM versteht sich zudem als Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Cannabinoide in der Medizin. "Wir haben mit dem WCM einen informellen Rahmen für einen Dialog zwischen Forschenden aus verschiedenen Disziplinen geschaffen", erklärt Gründungsmitglied Professorin Dr. med. Kirsten Müller-Vahl, Oberärztin in der Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie an der Medizinischen Hochschule Hannover. "Aber wir wollen nicht nur den fachlichen Austausch unter Expert:innen erleichtern, sondern stehen auch allen anderen Personengruppen zur Verfügung, die kompetente Antworten suchen." Angesichts der Vielzahl der Akteure und der zum Teil widersprüchlicher Informationen zum Thema Cannabis und Cannabinoide in der Medizin ist es mittlerweile nicht immer leicht, den Überblick zu behalten und kompetente Ansprechpersonen zu finden. Dem will das WCM Abhilfe schaffen. So heißt es im Selbstverständnis auf seiner Internetseite: "Das WCM ermöglicht einen transdisziplinären und interprofessionellen Austausch, um den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn zu Cannabinoiden in der Medizin zu fördern. Es ist offen für Anfragen aus der Medizin und anderen Gesundheitswissenschaften, Politik, Industrie, Medien und anderen gesellschaftlichen Akteur*innen, die kompetente wissenschaftsbasierte Antworten auf Fragen aus dem gesamten Spektrum pharmakologischer und toxikologischer Wirkungen cannabisbasierter Medikamente und anderer Modulatoren des Endocannabinoidsystems suchen."

Die sieben Gründungsmitglieder sind

Professor Dr. rer. nat. Dipl.-Chem. Volker Auwärter, Universitätsklinikum Freiburg

Dr. med. Knud Gastmeier, Praxis für ambulante Palliativmedizin, Potsdam

Professor Dr. med. Sven Gottschling, Universitätsklinikum des Saarlandes

Dr. med. Franjo Grotenhermen, Zentrum für Cannabismedizin, Steinheim/NRW

Professor Dr. med. Matthias Karst, Medizinische Hochschule Hannover

Privatdozent Dr. med. Christian Kessler, Abteilung für Naturheilkunde am Immanuel Krankenhaus Berlin

Professorin Dr. med. Kirsten Müller-Vahl, Medizinische Hochschule Hannover

Internetseite

www.wissenschaft-cannabinoide.de

Pressekontakt:

Kontakt und verantwortlich im Sinne des Presserechts
Prof. Dr. Volker Auwärter
Institut für Rechtsmedizin
Universitätsklinikum Freiburg
Albertstraße 8
79104 Freiburg im Breisgau
E-Mail: volker.auwaerter@uniklinik-freiburg.de


Prof. Dr. med. Sven Gottschling
Zentrum für altersübergreifende Palliativmedizin und Kinderschmerztherapie
Universitätsklinikum des Saarlandes
Gebäude 69.DG
66421 Homburg
E-Mail: zentrum.palliativmedizin@uks.eu


Cannabis-Legalisierung: Verkauf nur durch geschultes Personal

Eine Plantage für Cannabis-Pflanzen zum medizinischen Gebrauch. Die Ampel-Parteien möchten die Droge zum Konsum für Genusszwecke zulassen. Nun wird diskutiert, wer Cannabis verkaufen darf. © Christian Charisius/dpa
Eine Plantage für Cannabis-Pflanzen zum medizinischen Gebrauch. Die Ampel-Parteien möchten die Droge zum Konsum für Genusszwecke zulassen. Nun wird diskutiert, wer Cannabis verkaufen darf. © Christian Charisius/dpa
  1. Verkauf von Cannabis soll im Rahmen der Cannabis-Legalisierung nur durch geschultes Personal erfolgen
  2. Apotheken könnten Cannabis verkaufen - Burkhard Blienert neuer Anti-Drogenbeauftragter
  3. Suchtexperte fordert Aufklärung über unschädliche Konsumformen im Rahmen der Cannabis-Legalisierung

Die Ampel-Koalition hat sich auf die Legalisierung von Cannabis geeinigt. Doch einige Fragen sind noch ungeklärt. Dazu gehört: Wer darf das Hanf verkaufen? Lesen Sie den gesamten Artikel 👇

Die Verwendung von Cannabidiol-Öl (CBD) könnte zur potenziellen Behandlung von Lungenkrebs geeignet sein. Es scheint, als wenn die tägliche Anwendung von CBD Lungentumore ohne eine konventionelle Behandlung schrumpfen lässt. In dem englischsprachigen Fachblatt "BMJ Case Reports" wurde jetzt von Fachleuten vom Watford General Hospital und des Basildon and Thurrock University Hospitals NHS Foundation Trust der Fall einer rauchenden älteren Frau beschrieben, die unter nicht-kleinzelligen Lungenkrebs litt und scheinbar durch eine regelmäßige Einnahme von CBD-Öl als alternative Selbstbehandlung eine Schrumpfung des Tumors bewirkte.

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Quelle :   

Viereinhalb Jahre nach ihrer Einführung stehen der medizinischen Cannabis-Versorgung noch mit Vorbehalte und vor allem Wissenslücken bei den Leistungserbringern entgegen. Apotheken- und Praxisteams sind nicht geübt darin, mit dem komplexen Wirkungsprofil im Kontext unterschiedlicher Indikationen umzugehen. Hinzu kommt ein immer unübersichtlicherer Markt. Aus dem Umfeld der auf Cannabis spezialisierten Apotheke Lux99 ist deshalb mit Copeia ein Start-up hervorgegangen, das Ärzt:innen und Apotheker:innen ermöglichen will, Patient:innenen einfach und schnell die richtige Medikation zukommen zu lassen - und dass die Kasse es dann auch zahlt.

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Neuer Jahresbericht der Drogenbeauftragten erschienen Drogenbeauftragte Ludwig:

"Die Pandemie war ein Stresstest für unser Suchthilfesystem!" 

Der heute | 07.10.2021 erschienene Jahresbericht der Drogenbeauftragen der Bundesregierung, Daniela Ludwig, gibt einen umfassenden Überblick über die Drogen- und Suchtpolitik in Deutschland, enthält aktuelle Zahlen zum Drogenkonsum und beleuchtet darüber hinaus die Situation während der Coronapandemie. Die Suchthilfe und -Beratung geriet zu Beginn der Krise enorm unter Druck und musste quasi über Nacht von analoger auf digitale Beratung umstellen. Auch die Substitutionsversorgung von schwer abhängigen Menschen drohte sich zu erschweren.

Dazu die Drogenbeauftragte Daniela Ludwig: "Diese Pandemie war ein extremer Stresstest für das hiesige Suchthilfesystem. Insbesondere für die Betroffenen: Suchtkranke Menschen, ihre Familien und Freunde. Der persönliche Kontakt zu Therapeutinnen und Therapeuten sowie Beratungsstellen brach nahezu komplett weg. Wir haben schnell und effizient gehandelt, um einen Kollaps zu verhindern. Mit der Eilverordung zur Flexibilisierung der Substitutionsversorgung, die mehr Menschen in Behandlung gebracht hat, den digitalen Sprechstunden und der Aufrechterhaltung der Rehabilitationsbehandlung für Suchtkranke - es ist uns gemeinsam trotz der Umstände gelungen, dass die so dringend erforderliche Hilfe weitergehen konnte."

Jahresbericht der Drogenbeauftragten 2021 - Download: Web-PDF (ca. 6 MB)

Jahresbericht der Drogenbeauftragten 2020 - Download: barrierefreies PDF (8,44 MB)

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Quelle

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung möchte eine Cannabis-Grenze von sechs Gramm pro Person durchsetzen. Doch was hält eigentlich die Bevölkerung von Gras und dessen medizinischem Nutzen?

CBD wird von der WHO nicht als Suchtstoff eingestuft.
Sind Canabidiol-Produkte "neuartige Lebensmittel"?👇

Der Berliner Senat will die Genehmigung für sein Modellprojekt zur Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken in Apotheken gerichtlich forcieren: Nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die dafür notwendigen Anträge abgewiesen hatte, zieht der Senat nun vor das Verwaltungsgericht Köln. Ziel ist eine Ausnahmegenehmigung nach dem Betäubungsmittelgesetz. Im Kern dreht sich der Streit um dieselbe Frage, die auch bei der Legalisierungsdebatte im Mittelpunkt steht: Kann ein effektiver Gesundheitsschutz ausschließlich durch Prohibition erreicht werden oder auch durch Kontrolle und Beratung? 

In dieser Woche erschien der 8. Alternative Drogen- und Suchtbericht 2021, in dem es in diversen Beiträgen um Cannabis als Medizin sowie als Genussmittel geht. Der Deutsche Hanfverband widmet sich an dieser Stelle in kurzer Form den Beiträgen zu Modellprojekten, Cannabiskonsum in Corona-Zeiten sowie der besorgniserregenden Verbreitung von synthetischen Cannabinoiden. Lesen Sie den gesamten Artikel 👇

Interessierten empfehlen wir aber auch die Beiträge zu Cannabis als Medizin und den Bericht in Gänze zu lesen.

 Alternativer Drogen- und Suchtbericht 2021

Quelle

Aktualisierte Zahlen zu Medizinalcannabis

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat für das erste Quartal 2021 die Sonderbeilage zur GKV-Arzneimittel-Schnellinformation für Deutschland veröffentlicht. 

Aktualisiert wurden die Bruttoumsätze und Verordnungen von Cannabinoidhaltigen Fertigarzneimitteln und Zubereitungen von Januar bis März 2021 und die monatlichen Bruttoumsätze von Cannabinoidhaltigen Fertigarzneimitteln und Zubereitungen von März 2020 bis März 2021.

Die aktualisierten Zahlen finden Sie ebenfalls in der Schriftenreihe "ELEMENTE 8: Medizinalcannabis in Deutschland: Übersicht in Zahlen". 

Hintergrund Foto von Avery Meeker

Die Risiken von Alkohol sind deutlich drastischer, das belegen viele Studien und das wird durch den viel zitierten Fakt unterstrichen, dass noch nie ein Mensch an den Folgen von Cannabis gestorben ist. Dafür aber weltweit Millionen an den Folgen von Alkohol. 

Zum Artikel : Cannabis oder Alkohol: Was ist gefährlicher?

Ein robuster und digital besser funktionierender Drogenmarkt - Der aktuelle Bericht präsentiert die Ergebnisse der jüngsten Trendspotter-Studie der EMCDDA und veranschaulicht, wie sich der Drogenmarkt weiterhin an die COVID-19-Krise adaptiert indem sich Drogenhändler an Reisebeschränkungen und Grenzschließungen anpassen. Auf der Großhandelsebene schlägt sich dies in einigen Änderungen bei den Schmuggelrouten und -methoden nieder, wobei der Schmuggel über intermodale Container und kommerzielle Lieferketten stärker in den Vordergrund rückt und weniger auf den Einsatz menschlicher Kuriere gesetzt wird. Der Cannabisanbau und die Herstellung synthetischer Drogen in der EU scheinen auf dem Niveau von vor der Pandemie stabil zu sein, wobei bei der Aushebung von Produktionsstätten kein Rückgang zu verzeichnen ist. Obwohl die Straßenmärkte für den Drogeneinzelhandel während der frühen Lockdowns gestört wurden und einige lokale Engpässe gemeldet wurden, haben sich Drogenverkäufer und -käufer angepasst, indem sie verstärkt auf verschlüsselte Nachrichtendienste, Social-Media-Apps, Online-Quellen sowie Post- und Lieferdienste zurückgreifen. Dies wirft die Frage auf, ob eine langfristige Auswirkung der Pandemie die weitere Digitalisierung der Drogenmärkte sein könnte.

Europäischer Drogenbericht 2021 (09/06/2021) : Wichtigste Ergebnisse - Der Cannabiskonsum bleibt auf hohem Niveau stabil, doch der erhöhte THC-Gehalt wirft gesundheitliche Bedenken auf - Es wurde ein Anstieg des THC-Gehalts von Cannabisharz (durchschnittliche Spanne: 20 - 28 Prozent) beobachtet. Gesundheitswarnungen betreffen Cannabis, das mit hochpotenten synthetischen Cannabinoiden gestreckt wurde.

Weitere Informationen:

Hintergrund Foto von Diyahna Lewis

"Mehr als vier Jahre nach Inkrafttreten des Cannabis-als-Medizin-Gesetzes fällt meine Bilanz gemischt aus. Neben den unstrittigen, zahlreichen positiven Entwicklungen sind verschiedene, vom Gesetzgeber 2017 beabsichtigte, Veränderungen nach wie vor nicht eingetreten", erklärt Prof. Dr. Heino Stöver, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Suchtforschung (ISFF) an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS). 

Seit 2017 wurden laut Krankenkassendaten fast 70.000 Kostenübernahmeanträge gestellt, von denen aber nur rund 60 Prozent genehmigt wurden.👇

In Bayern wird am meisten Cannabis verschrieben :

96 Prozent der Ärzte, die Cannabis aus medizinischen Zwecken verschrieben haben, betreiben ihre Praxen in Westdeutschland. 

Dementsprechend fällt auch der Absatz der Apotheken in dieser Region am höchsten aus: 94 Prozent des Cannabis, das an Patienten ausgegeben wurde, verkauften westdeutsche Apotheken. Spitzenreiter unter den Bundesländern ist derzeit Bayern, wo 31 Prozent des Cannabis von Apotheken ausgegeben wird. 

Es folgen Baden-Würtemberg und Nordrhein-Westfalen mit jeweils 18 und 17 Prozent. Schlusslicht ist Sachsen-Anhalt, mit einem Anteil von gerade einmal 1,7 Prozent. Der durschnittliche Patient konsumiert 28 Gramm Medizinalcannabis pro Jahr. Darunter sind 80 Prozent der Patienten männlich, nur 20 Prozent sind Frauen.

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Hintergrund Foto von Matthew Sichkaruk

Auf einer Tagung des CND (Commission on Narcotic Drugs - 02.-04.12.2020 in Wien) wurde Cannabis aus der Anlage 4 der internationalen Suchtstoffabkommen herausgenommen. 

Damit kann der Umgang mit Cannabis vereinfacht werden. Andere Anträge zur Neubewertung von Cannabis und Cannabinoiden wurden abgelehnt oder nicht mehr behandelt.

Hierzu erklärt der Geschäftsführer des Branchenverband Cannabiswirtschaft, Jürgen Neumeyer, in einem ersten Statement: "Mit Annahme der Empfehlung 5.1 der WHO wird Cannabis von Anlage 4 auf Anlage 1 des internationalen Suchtstoffabkommens herunter gestuft. Dieser ehemalige Status eines "generell nicht verkehrsfähigen Suchtmittels" führt nun zu einer vereinfachten Verkehrsfähigkeit von Cannabis. 

Die Anerkennung des therapeutischen Nutzens von Cannabis dürfte sich damit durchgesetzt haben.

Dies ist auch ein wichtiger Schritt für die Umsetzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in vielen Nationalstaaten. Nach diesem internationalen Impuls erwarten wir weltweit Erleichterungen im Umgang mit Medizinalcannabis. Dies begrüßen wir sehr, da Importeure, Anbauer und Distributoren in Zukunft mit weniger bürokratischen Hürden rechnen können. 

Die Annahme der weiteren WHO-Vorschläge wäre noch besser gewesen. Trotzdem bleibt die Entscheidung ein deutlicher Schritt der internationalen Deregulierung gegenüber Cannabis insgesamt." so Neumeyer weiter.