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Unsere Selbsthilfeorganisation (Verein) plant aktuell mit anderen interessierten eine Cannabis Sozialgenossenschaft (CSG) für Baden - Württemberg. Unsere ACM- Selbsthilfegruppe Cannabis als Medizin Emmendingen / Südbaden plant gemeinsam mit dem CSC Emmendingen eine Zusammenarbeit.

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Cannabis-Gesetz und Krankenhaustransparenz-Gesetz passieren Bundesrat

Der Bundesrat hat am 22. März 2024 zwei wichtige Gesundheits-Gesetze auf den Weg gebracht: das Cannabisgesetz (CanG) und das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG). Damit haben beide Gesetze die letzte politische Hürde genommen und treten planmäßig in Kraft.

Mit dem Cannabisgesetz wird der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften für Erwachsene zum 1. April 2024 erlaubt. Gleichzeitig werden mit dem Gesetz der Gesundheitsschutz, der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Prävention und Aufklärung gestärkt. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum bleibt straffrei. Gleichzeitig gilt für Cannabis als auch Anbauvereinigungen ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot.

Mit der Entscheidung heute steht endlich der Gesundheitsschutz im Mittelpunkt unserer Drogenpolitik. Mit Verboten alleine kommen wir nicht weiter. Das hat die Vergangenheit gezeigt. Stattdessen setzen wir auf Aufklärung, Reglementierung und Hilfsangebote. Das Cannabis-Gesetz ist kein Aufruf zum Kiffen. Damit schützen wir vielmehr diejenigen, die Konsumenten sind vor gestreckten Drogen und hohen Konzentration. Wir trocknen den Schwarzmarkt aus. Und wir sorgen dafür, dass unsere Kinder und Jugendlichen lernen: Cannabis ist Gehirngift. Ich danke den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder, dass sie ernsthaft und konstruktiv um eine Lösung gestritten haben. In einer Protokollerklärung haben wir zuletzt Unklarheiten bei der Auslegung des Gesetzes beseitigt.

Quelle: Bundesgesundheitsminister Zitat: Prof. Karl Lauterbach

Einigung der Ampelkoalition: Weißer Rauch für die Cannabis-Legalisierung

Ist ein neuer Papst gewählt, steigt weißer statt schwarzer Rauch auf. 

Entsprechend steht nun nach langen Diskussionen der Ampel ein Kompromiss zur Cannabis-Legalisierung. Stimmen Bundestag und Bundesrat zu, darf ab April legal gekifft werden.

Die Ampelkoalition hat ihre Unstimmigkeiten bei der geplanten Legalisierung von Cannabis ausgeräumt. Das Gesetz könne zum 1. April kommen, teilten die Vize-Fraktionschefs Konstantin Kuhle (FDP), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Dagmar Schmidt (SPD) mit. Das Gesetz soll nun in der Woche ab dem 19. Februar im Bundestag verabschiedet werden. Mit der Einigung der Ampelfraktionen gilt die Zustimmung als sicher. Der Bundesrat wird sich dann voraussichtlich am 22. März mit dem Gesetz befassen. Die Länderkammer kann lediglich Einspruch einlegen. Da in jeder Landesregierung außer der bayerischen mindestens eine Ampel-Partei vertreten ist, gilt ein Einspruch aber als unwahrscheinlich und das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April als ziemlich sicher.

"Prävention gestärkt, Kinder- und Jugendschutz verbessert"

Eigenanbau und Besitz in geringen Mengen erlaubt

Regeln für den öffentlichen Konsum

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Autoren- und Quelleninformationen: tagesschau.de

Cannabis: Besserer Jugend- und Gesundheitsschutz

Die bisherige Cannabispolitik stößt an ihre Grenzen. Der Cannabiskonsum hat trotz des derzeitigen Verbots von Erwerb und Besitz in den letzten Jahren zugenommen. Daher muss die Cannabispolitik mit Blick auf den Gesundheitsschutz reformiert werden. Die zentralen Ziele sind, den Gesundheitsschutz zu stärken, die Aufklärung über Risiken zu intensivieren, präventive Maßnahmen zu verstärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Gesundheitliche Risiken, Jugendschutz, Zeitplan: In diser Sonderfolge "Sprechstunde" zur geplanten Cannabis-Legalisierung beantwortet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Fragen aus der Community.

Bundeskabinett beschließt Cannabisgesetz

Start der Aufklärungskampagne zu Risiken von Cannabis-Konsum 

Das Kabinett hat heute (16. August 2023) den Entwurf eines "Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften" (CanG) beschlossen. Er basiert auf dem 2-Säulen-Eckpunktepapier und setzt die 1. Säule zum privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau für Erwachsene zum Eigenkonsum um. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil des gesamten Gesetzesvorhabens.

Das Cannabisgesetz markiert einen Wendepunkt einer leider gescheiterten Cannabisdrogenpolitik. Ziel ist, den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität zurückzudrängen, das Dealen mit gestreckten oder toxischen Substanzen einzudämmen und die Konsumentenzahlen zu drücken. Für Jugendliche bleibt der Konsum verboten, für junge Erwachsene soll er nur bedingt möglich sein. Diese Einschränkung ist notwendig, denn Cannabis schadet besonders dem noch wachsenden Gehirn. Um zu verhindern, dass Heranwachsende trotzdem konsumieren, starten wir bereits jetzt eine Aufklärungskampagne. Niemand darf das Gesetz missverstehen. Cannabiskonsum wird legalisiert. Gefährlich bleibt er trotzdem.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach


Die wesentlichen Regelungen im Einzelnen

  • Erwachsenen ist der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften erlaubt.
  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist künftig straffrei.
  • Es gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen.
  • Konsumverbot von Cannabis in einer Schutzzone von 200 Metern Abstand zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten.
  • Nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis Konsumcannabis gemeinschaftlich unter aktiver Mitwirkung der Mitglieder anbauen und zum Eigenkonsum an Mitglieder weitergeben. Enge gesetzliche Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden.
  • Anbauvereinigungen dürfen max. 500 Mitglieder haben; Mitglieder müssen Erwachsen sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Einhaltung von strengen Mengen-, Qualitäts- sowie Kinder- und Jugendschutzvorgaben erforderlich, gesichert durch behördliche Kontrolle.
  • Begrenzung der Weitergabe von Konsumcannabis in Anbauvereinigungen: Weitergabe nur an Mitglieder, verbunden mit einer strikten Pflicht zur Überprüfung der Mitgliedschaft und des Alters – max. 25 Gramm pro Tag / 50 Gramm pro Monat.
  • Begrenzung der Weitergabe an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des zulässigen THC-Gehalts auf 10 Prozent.
  • Weitergabe von Konsumcannabis in kontrollierter Qualität und nur in Reinform, d.h. Marihuana oder Haschisch.
  • In begrenztem Umfang zulässiger privater Eigenanbau mit Pflicht zum Schutz des privat angebauten Konsumcannabis vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche sowie Dritte.
  • Stärkung der Prävention: Präventionsmaßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie in den Anbauvereinigungen; Information und Beratung durch Präventionsbeauftragte mit nachgewiesenen Sachkenntnissen und Kooperation mit lokalen Suchtberatungsstellen.

Das Gesetz soll nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen evaluiert werden.

Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken wird in ein eigenes Gesetz überführt. Das Gesetz lehnt sich im Wesentlichen an die in der Praxis bewährten Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes an. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht von Medizinalcannabis. Die Versorgung mit Medizinal-Cannabis für diejenigen Patientinnen und Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sind, wird weiterhin sichergestellt.