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Herzlich Willkommen!

Hier können Sie sich rund um Cannabis als Medizin informieren.

Informationen für Sie

Wir beraten Sie nicht nur persönlich – zusätzlich stellen wir hier für Patientinnen und Patienten viele nützliche und interessante Informationen und Dokumente zu folgenden Themenfeldern bereit:

Cannabis als Medizin, die Cannabinoide, das Endocannabinoidsystem.

Die Therapie mit Cannabinoiden, stellt Patienten, vor enorme organisatorische Herausforderungen.

Patienteninformationen und strukturierte Dokumentation. Aufklärungs- und Fragebögen sowie Formulare, für diese organisatorische Herausforderung, gibt es hier auf unserer Homepage kostenfrei.

Sie haben Fragen und wünschen eine persönliche Beratung?

Wir bieten ihnen..

die Möglichkeit des persönlichen Erfahrungsaustausches bezüglich aufkommender rechtlicher Fragestellung (z. B. Anträgen, Reisen, Fahrerlaubnis, etc.). Es erfolgt keine Rechtsberatung!

die allgemeine sachliche Aufklärung zum Thema Cannabis als Medizin, die Möglichkeiten der Therapie (Tabletten, Spray, Inhalation) und mögliche Nebenwirkungen, Risiken, etc.

Unser Beratungsteam beantwortet Ihre Fragen gern: 

Zu besonders oft nachgefragten Themen bieten wir spezielle Infoblätter mit den wichtigsten Fragen und Antworten und informativen Grafiken zum Lesen, Herunterladen und Ausdrucken an. 

Cannabis kann seit 10. März 2017 bei Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen, bei denen andere Therapieoptionen ausgeschöpft sind, zulasten der GKV verordnet werden. Hierfür muss der Patient jedoch vorab eine Genehmigung seiner Krankenkasse einholen. Ein standardisierter Arztfragebogen dient in diesem Verfahren dazu, die wichtigsten Daten zum Patienten und seiner Vorgeschichte darzulegen. 


Arzneimittelberatung der KVBW

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie ein Medikament zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen dürfen? Dann fragen Sie : Ärzte, Apotheker und spezialisierte Mitarbeiter der KVBW diese beraten Sie verlässlich zu allen Fragen der wirtschaftlichen Verordnung für Patienten.

Korrektes Ausstellen des Arzneimittel-Rezepts (Muster 16)

  • nur Rezeptvordrucke mit eigener Betriebs­stätten­nummer (Neubeschaffung Muster 16: Kohlhammer Verlag)
  • Praxen mit Nebenbetriebsstätten (bzw. Zweigpraxen) verwenden Muster-16-Formulare mit in der Codierzeile voreingedruckter BSNR des jeweiligen Leistungsortes
  • höchstens drei verschiedene Arzneimittel pro Rezept, maximal eine Rezeptur
  • keine Mischrezepte: Arzneimittel und Hilfsmittel separat verordnen
  • wichtige Punkte für das Ausstellen von Rezepten: Muster 16 Ausfüllhilfe

Richtwerte für Arzneimittel

Die Arzneimittel-Richtwertsystematik ist seit 2017 in Baden-Württemberg etabliert. Die Verordnungsschwerpunkte einer einzelnen Praxis und die praxisindividuelle Morbidität werden durch definierte Verordnungsbereiche (Arzneimittel-Therapiebereiche, AT) in Verbindung mit den zugehörigen Richtwerten abgebildet. Die quartalsweise erstellte Frühinformation gibt Ihnen dabei einen Überblick über Ihre praxisindividuellen Verordnungsdaten. Alles Wichtige zum Richtwertsystem lesen Sie unter Richtwerte.





Quelle :

PATIENTENINFORMATION

Verantwortlich für den Inhalt: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) Im Auftrag von: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) 


Die Verschreibungs-Höchstmenge für Cannabis beträgt 100 g in 30 Tagen. Zwecks einfacherer Handhabbarkeit wurde die Höchstmenge unabhängig vom Gehalt einzelner Cannabinoide in der jeweiligen Cannabissorte festgelegt. Derzeit können Cannabisblüten mit einem Gehalt an THC von ca. 1 bis ca. 24 % verordnet werden. Für Dronabinol/THC gilt eine Verschreibungshöchstmenge von 500 mg in 30 Tagen und für Cannabisextrakte von 1000 mg in 30 Tagen.

Wie auch sonst bei der Verschreibung BtM-pflichtiger Substanzen kann im begründeten Einzelfall durch Kennzeichnung mit dem Buchstaben "A" von der festgesetzten Höchstmenge abgewichen werden. Da Cannabisblüten üblicherweise in Dosen à 5 oder 10 g, manchmal auch 20g, abgegeben werden, empfiehlt sich eine Verschreibung in diesen Schritten.

Quelle :