Fachb. tägl. geöffnet: Mo-Fr / 9-13 Uhr
CPH / SKS - Cannabis als Medizin - Südbaden & Baden - Württemberg e.V.
CPH / SKS - Cannabis als Medizin - Südbaden & Baden - Württemberg e.V.

Als konkretes Modell für Medizinal-Cannabis, schlagen wir einen Cannabis Social Club (CSC) vor. Dieser soll an einem gesicherten Ort nach folgenden Regeln betrieben werden:

  • Mitglied werden kann jeder Cannabispatient.

  • Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis, erfolgt durch qualifiziertes Personal. Zum Beispiel Patienten mit Rezept vom Arzt mit Weiterbildung im Bereich (GMP) oder zertifizierte Berater für Medikamente auf Cannabisbasis.

  • Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen Kostenbeitrag.

  • Jedes Mitglied erhält höchstens die medizinisch indizierte Eigenbedarfsmenge.

  • Der Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Kunden insbesondere an Minderjährige, bleibt illegal und führt zum Ausschluss. Der Handel mit Cannabis und die Abgabe an Dritt, kann nur nach Genehmigung der Vorstandschaft und der Beantragung, einer Abgabe-Lizenz und des Gewerbeschein stattfinden.

Die Patientenvereinigungen oder Selbsthilfeorganisationen (bzw. Vereine) überwacht einen ordnungsgemäßen Betrieb, kontrolliert die Sicherheit, Qualität, den Wirkstoffgehalt und Verbleib der Cannabinoidmedizin. Der CSC bietet darüber hinaus bedarfsgerechte Präventions-, Informations-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote, u. a. durch die Förderung von Konsumformen ohne Verbrennung, wie z. B. Verdampfung. Eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts ist wünschenswert, bsw. durch Unterstützung einer offiziellen Begleitstudie (auch durch Privatpatienten). Möglich wären auch Kooperationen mit Apotheken oder Ärzten und dem Cannabis Social Club (CSC) zur Begleitung.


Als konkretes Modell für Genussmittel-Cannabis, schlagen wir eine Fachberatung Genussmittel-Cannabis (FGC) vor. Diese soll an einem gesicherten Ort nach folgenden Regeln betrieben werden:

  • Kunde werden kann jeder Cannabiskonsument ab 18 Jahren.

  • Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis, erfolgt durch qualifiziertes Personal, Unternehmen. Ein GMP/GDP Qualifizierung mit Zertifikat muss vorliegen zum gewerblichen Anbau.

  • Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Kunden gegen einen Endbetrag.

  • Jedes Kunde erhält höchstens 100 Gramm Eigenbedarfsmenge im Monat.

  • Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe insbesondere an Minderjährige, bleibt illegal und führt zur Strafanzeige. Der Handel mit Cannabis und die Abgabe an Dritt, kann nur nach Genehmigung der entsprechende Fachstelle und der Beantragung, einer Abgabe-Lizenz muss vorliegen.

Unternehmen aller Art mit Gewerbeschein, sollten einen Tabak ähnlichen Steuersatz, bei gewerblichem Vertrieb abführen müssen. Gleichzeitig bedarfsgerechte Präventions-, Informations-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote leisten, wie zum Beispiel Aufklärungsarbeit zum Einsatz von Cannabis in der Medizin, dem Endocannabinoidsystem und den Cannabinoiden. Personal muss die Fachkenntnisse zum Einsatz in der Medizin haben und regelmäßig an Weiterbildung zum Thema teilnehmen.


Allgemeine Reglung zum Kauf von Cannabis :

- Cannabis bis 20 % und einem CBD Gehalt von mindestens 3 % : ab 18 Jahren

- Cannabis über 25 % THC : ab 21 Jahren

Ansprechpartner / Kontakt :

1ter Vorsitzender : Michael Zimmermann

Fachverkäufer / Medizinproduktberater

(DFB / SBFV - Teamleiter & Trainer C-Lizenz - Breitensport)

e-Mail : michael.zimmermann@cph-sks-cannabis-als-medizin-südbaden-bw.de


2te Vorsitzende : Sarah Cannavo

Selbstständig in der Gastronomie

(Examinierte Fachkraft für Altenpflege)

e-Mail : sarah.cannavo@cph-sks-cannabis-als-medizin-südbaden-bw.de