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Führerschein weg?

Fragen und Antworten vom Anwalt

Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2016 wurde Cannabis ein verschreibungsfähiges Medikament, ohne dass die Patientinnen und Patienten noch einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) bedürfen.

Seit 2017 dürfen Haus- und Fachärzte getrocknete Cannabisblüten (Marihuana) und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verschreiben.

Als Strafverteidigerin und Anwältin für Strafrecht mit einem Schwerpunkt auf Drogenstrafrecht klärt Dr. Jasmin Haider Maître en droit über die wichtigsten Fragen zum Thema medizinisches Cannabis / Marihuana im Straßenverkehr auf.

Medizinisches Cannabis vs. Missbräuchlicher Konsum: Unterschiedliche Wirkung

Die Wirkung der Betäubungsmittel als Medikament bei der Einnahme nach ärztlicher Verordnung unterscheidet sich von der Wirkung von Betäubungsmitteln bei missbräuchlichem Konsum: Während ein "illegaler" Konsument Drogen/Betäubungsmittel zu sich nimmt, einen Rauschzustand zu erreichen, konsumiert ein Patient ein Betäubungsmittel, um sein krankheitsbedingtes Leiden zu mindern.


Müssen Patienten ihren Konsum von Cannabis / Marihuana der Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) melden?

Eine Offenbarungspflicht des Patienten bei der Führerscheinstelle, d.h. eine Meldepflicht bei der Fahrerlaubnisbehörde besteht gesetzlich nicht.

Trotz Cannabis-Rezept: Strafbarkeit im Straßenverkehr?

Strafbarkeit: Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB). Eine Strafbarkeit nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) droht Cannabispatienten und Konsumenten ohne Rezept. Eine Strafbarkeit droht dann, wenn man nicht in der Lage sind, ein Fahrzeug (Fahrrad oder Kraftfahrzeug) sicher zu führen.

Dies setzt beim Konsum von Cannabis voraus:

  • Ausfallerscheinungen wegen der Wirkung von Cannabis sind vorhanden, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

Strafbarkeit: Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG (Bußgeldverfahren, "0,5 Promille Grenze")

Patienten erfüllen den Tatbestand nicht ("Medikamentenklausel")

Wer Cannabis von einem Arzt als Medikament für einen bestimmten Krankheitsfall verschrieben bekommen hat, erfüllt den Tatbestand des § 24a StVG nicht. Ihm droht daher bei Fahren unter Einfluss von Cannabis kein Bußgeldverfahren, wenn das Betäubungsmittel Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme nach Rezept herrührt.

Cannabis stellt Fahrtüchtigkeit bei Patienten her!

Zweck dieser Regelung ist, dass gerade durch die Medikation die grundsätzliche Fahrtüchtigkeit erst wieder hergestellt wird, die aufgrund der Krankheit beeinträchtigt ist.

Wichtig bei medizinischem Cannabis: Bestimmungsgemäße Dosierung

Sie handeln nur dann nicht ordnungswidrig, wenn die festgestellte Substanz das vom Arzt verschriebene Arzneimittel darstellt und bestimmungsgemäß dosiert wurde.Die Einnahme muss also für einen konkreten Krankheitsfall von einem Arzt verordnet worden sein (Rezept).

Beruht der Einfluss von THC aber auf dem Missbrauch eines Arzneimittels (Einnahme ohne Rezept), liegt keine bestimmungsgemäße Anwendung vor und das Verhalten wird wieder vom Bußgeldtatbestand erfasst!

"Illegale" Konsumenten: Verfahren droht

Personen, die Cannabis außerhalb einer medizinisch-indizierten Medikation konsumieren, können sich nichtauf das Privileg des § 24a Abs. 2 StVG berufen. Konsumenten ohne Rezept erfüllen den Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG, wenn sie ein Kraftfahrzeug unter Wirkung von Cannabis (oder anderen Betäubungsmitteln) führen.

Wichtig: § 24a Abs. 2 StVG gilt nicht für Fahrradfahrer!

Cannabis medizinisch verordnet: Droht der Entzug der Fahrerlaubnis ("Führerscheinentzug")?

Cannabispatienten müssen von der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) genauso behandelt werden wie andere Patienten, denen ein psychoaktives Medikament verschrieben wurde.

Nach dem Gesetz hat die Fahrerlaubnisbehörde dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der sich als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erweist, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis droht somit, wenn eine Eignung zum Führen eines Fahrzeugs nicht mehr vorliegt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine missbräuchliche Einnahme des verschriebenen Cannabis nachgewiesen wird.

Während der illegale Konsum von Drogen (außer Cannabis) die Fahreignung ausschließt, führt die Einnahme von Medikamenten nur dann zum Ausschluss der Fahreignung, wenn es zu einer Beeinträchtigung des Leistungsvermögens unter das erforderliche Maß kommt (Anlage 4 Nr. 9.6.2 FeV).

Patienten, die medizinisches Marihuana oder Cannabis verschrieben bekommen, können trotzdem zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein.

Voraussetzungen für eine Fahreignung bei medizinischem Cannabis / Marihuana - Anwalt klärt auf

Für die Frage der Fahreignung kommt es darauf an, ob:

  • Cannabis zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird
  • keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind
  • die Grunderkrankung für sich genommen einer sicheren Teilnahme am Straßenverkehr nicht im Wege steht (in der Regel nicht z.B. bei Epilepsie)
  • verantwortlich mit dem Medikament umgegangen wird

In aller Regel werden die genannten Voraussetzungen anhand einer MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung) festgestellt.

Führerscheinstellen haben oft andere Auffassungen: Anwalt kontaktieren!

Einige Fahrerlaubnisbehörden gehen nach wie vor davon aus, dass Patienten, die aus medizinischen Gründen und aufgrund ärztlicher Anordnung Cannabis nach Rezept konsumieren, grundsätzlich ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs sind aufgrund regelmäßiger Einnahme von Cannabis (Ziffer 9.2.1 der Anlage 4 FeV).

Tipp: Kontaktieren Sie bei Fragen so früh wie möglich einen Anwalt für Strafrecht und Strafverteidiger, bevor Sie gegenüber der Führerscheinstelle selbst tätig werden. 

Cannabiskonsum und Autofahren

Bekanntlich haben Betäubungsmittelverschiedene Auswirkungen auf den Menschen und damit auch auf das Fahrverhalten. Cannabis sorgt dafür, dass der Konsument halluziniert, euphorisch gelassen ist, seine Bewegungen im ganzem verlangsamt sind und er durchaus zu leichtsinnigem Verhalten bereit ist.

Wer unter Einfluss von Betäubungsmittel ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, sorgt nicht nur für eine Gefahr für sich und andere, sondern begeht eine Ordnungswidrigkeit und in vielen Fällen sogar eine Straftat. Neben der Sanktionierung, wird der Konsum auch Auswirkungen auf die Überprüfung der Fahreignung haben können, heißt: "Ich muss höchstwahrscheinlich eine MPU machen". 

Welche Strafen drohen?

Cannabisprodukte beinhalten den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Wer kifft, dem wird auch THC im Blut nachgewiesen werden können.

Wird dies durch Schnelltests oder die Blutentnahme festgestellt, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine Geldstrafe. Ähnlich wie bei Alkohol, gibt es auch bei Cannabisprodukten sogenannte "Grenzwerte". 

Als Grenzwert wurde 1,0 Nanogramm THC festgelegt. Ist dieser Wert überschritten, gelten folgende Strafen:

  1. Verstoß: 500 € Bußgeld 2 Pkt 1 M. Fahrverbot
  2. Verstoß: 1000 € Bußgeld 2 Pkt 3 M. Fahrverbot
  3. Verstoß: 1500 € Bußgeld 2 Pkt 3 M. Fahrverbot

Wird zusätzlich die Fahruntüchtigkeit festgestellt, begeht man in der Regel nicht mehr bloße eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, § 316 StGB. Bei Verurteilung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

Es wird im Einzelfall die Feststellung der Fahruntüchtigkeit anhand einer umfassenden Würdigung der Anzeichen erforderlich. Ein Fahrfehler muss nicht zwingend vorliegen, sondern kann sich bereits aus dem Zustand und dem Verhalten des Fahrzeugführers bei einer Kontrolle ergeben. 

Das sind z.B. Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeiten, mangelnde Ansprechbarkeit, koordinationslose Bewegung. 

Bloße erweiterte Pupillen oder gerötete Augen reichen hingegen nicht aus. 

Wer unter Einfluss von Cannabis andere Menschen oder Sachen gefährdet, kann gemäß § 315c StGB mit Gelstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahrenbestraft werden.

Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Wer mit THC im Blut beim Fahren erwischt wird, muss mit an Sicherheit grenzender Wahrschein den Führerschein abgeben und zur Wiedererlangung eine MPU machen. Welche Voraussetzungen zur Widererlangung der Fahrererlaubnis erfüllt sein müssen, soll hier nicht weiter behandelt werden.

Wann darf ich nach dem Cannabiskonsum wieder fahren?

Anders als Alkohol wird THC im menschlichen Körper sehr langsam abgebaut.

Insofern kann dieser Grenzwert auch lange nach dem Konsum weiter bestehen. Wann THC nicht mehr im menschlichen Körper nachgewiesen werden kann, ist eine schwierige Frage.

Fakt ist, dass auch wenn lange Zeit nach dem Konsum THC im Blut festgestellt wird, eine Strafe droht.

Denn eine Ordnungswidrigkeit begeht man immer dann, wenn mehr als 1,0 ng/ml THC im Blut nachgewiesen werden kann. Daher sollte man sich bewusst sein, wann zuletzt Cannabis konsumiert wurde und ob nicht noch THC im Blut nachgewiesen werden kann. Neben Speichel und Blut, kann THC auch durch die Haaranalyse festgestellt werden. Um sicher zu gehen sollten am besten einige Tage vergangen sein, bevor man sich wieder hinter das Steuer setzt.

Cannabis auf Rezept

Seit 2017 können Ärzte bei schwerwiegenden Erkrankungen Cannabis auf Rezept verordnen.

Auch die medizinische Verwendung von Cannabis löst den sogenannten "Rauschzustand" aus, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Viele Patienten sind sich jedoch unsicher, ob sie denn nun trotzdem Autofahren dürfen oder nicht. Hier gilt eine Ausnahme, denn es besteht kein generelles Verbot.

Wer wegen Ausfallerscheinungen nicht mehr in der Lage ist ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu bewegen, der sollte das Fahrzeug stehen lassen. D.h. vor der Fahrt gilt eine kritische Selbstprüfung. 

Wer die verschriebenen Cannabis missbräuchlich verwendet, der genießt keine Privilegierung mehr.

Fazit

Cannabis im Blut kostet Geld und den Führerschein. Im Gegensatz zu Alkohol trifft man hier auf eine "Null-Toleranz" Politik, da der Grenzwert von 1,0 ng/ml THC sehr schnell überschritten wird.

Erschwerend kommt hinzu, dass zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis in der Regel eine MPU erforderlich wird.

Im schlimmsten Fall wird ein Ermittlungsverfahren eigeleitet, da der Verdacht besteht eine Straftat begangen zu haben.

Spätestens hier sollte man einen Strafverteidiger mit der Verteidigung beauftragen.

Viele meinen nur weil sie mit THC im Blut am Steuer angehalten wurden, ergeben sich keine Verteidigungsmöglichkeiten. Da das nicht Ihr Job ist, sollten Sie einen erfahrenen Strafverteidiger mit der Beurteilung beauftragen. Es geht hier um Ihren Führerschein, Ihren Geldbeutel und um Ihr sauberes Führungszeugnis.

Es sollen ca.5800 Briefe (Stand April 2021) allein vom Hauptzollamt Köln abgefangen worden sein. Vollmundig rühmten sich die Ermittler, man hätte damit mehrere Fußballstadien mit Cannabis bepflanzen können.

Erstaunlich an der Sache ist, dass die beschlagnahmten Briefe soweit ersichtlich hauptsächlich der Firma Sensi Seeds zuzurechnen sind und auch von dieser direkt versendet worden sind. Diese hat zwischenzeitlich unter dem Druck laufender Ermittlungen den Versand von Cannabis Samen nach Deutschland eingestellt.

Es laufen aber auch Ermittlungen gegen andere Samenversender / Zwischenhändler, zB die Firma Weed Seed Shop. 

Dass hier so viele Sendungen von Sensi Seeds abgefangen worden sind, wirft natürlich die Frage auf, ob dazu technische Hilfsmittel eingesetzt worden sind.

Der Einsatz von KI (künstlicher Intelligenz) und optischer Überwachung der Briefe ist hier naheliegend. Es ist ja nicht so kompliziert, einem Programm zu verklickern, dass Briefe mit einem bestimmten Format und einem bestimmten Absender rausgefischt werden sollen. Wenn jetzt auch von den anderen großen Samenbanken und Seedshops auffällig hohe Zahlen an Briefen abgefangen werden, dann liegt es nahe, dass der Zoll auf Technik setzt. 

Rechtlich gilt für die Besteller aus Deutschland folgendes:

Die Einfuhr von Cannabis Samen verstößt gegen § 29 BtMG. Cannabis Samen, die in Seedshops und direkt bei den Züchtern gekauft werden, sind selber BtM (=Betäubungsmittel). Es ist egal, dass sie keinen Wirkstoff enthalten. Es wird seitens der Ermittlungsbehörden unterstellt, dass die Samen zum illegalen Anbau bestimmt sind.

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Quelle

Ist das Führen von Kraftfahrzeugen bei ärztlich verschriebenem Cannabis erlaubt? 

Mittlerweile verordnen Ärzte besonders im Rahmen der Schmerztherapie immer häufiger Marihuana oder cannabishaltige Produkte, die nach Rezept in einer entsprechenden Dosierung von den Patienten zu konsumieren sind. Doch wie wirkt sich der Konsum von medizinischem Cannabis auf die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen aus?

Wir zeigen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie unter Einfluss von (medizinischem) Cannabis ein Kraftfahrzeug führen. 

Besitz von Cannabis: Wann er in Deutschland erlaubt ist

Grundsätzlich sind Erwerb und Besitz von Cannabis in Deutschland (nach wie vor) verboten und werden nach § 29 BtMG (illegaler Besitz von Betäubungsmitteln) als Straftat verfolgt.

Auch wenn die entsprechenden Verfahren oft eingestellt werden, wenn es etwa um den Besitz von Marihuana in geringen Mengen geht, gelangen jährlich hunderte Verfahren vor Gericht.

Etwas anderes gilt allerdings, wenn das Cannabis medizinisch verordnet wird: 

Verschreibt ein zugelassener Arzt Cannabis in bestimmten Mengen als Medikament, sind Erwerb und Besitz des Mittels legal und können entsprechend nicht als Straftat verfolgt werden.

Cannabis und Fahrtauglichkeit: Hinweis zum Konsum im Patientenpass

Patienten, die mit Cannabis therapiert werden, erhalten dabei in aller Regel einen Patientenpass, in welchem auch ein Hinweis zur Fahrtauglichkeit im Rahmen des § 24a StVG auftaucht:

"Die Substanz (THC) wurde bestimmungsgemäß für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben, die Eingewöhnungszeit auf das Arzneimittel ist seit dem unterstehenden Zeitpunkt abgeschlossen."

Der Vermerk verhindert, dass gegen Betroffene ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen § 24a StVG eingeleitet wird. Sollte in Einzelfällen dennoch ein entsprechendes Verfahren eingeleitet werden, müsste es eingestellt werden, sofern beim Führen des Kraftfahrzeugs keine Ausfallerscheinungen beim Betroffenen festgestellt worden sind.

Cannabis-Patienten und die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Verwaltungsrechtlich stellt sich hier die Frage, ob trotz des ärztlich verordneten Konsums die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage gestellt oder aufgehoben werden kann. 

Die Führerscheinstelle könnte in solchen Fällen die Fahreignung überprüfen und die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) mit positivem Ergebnis anfordern.

Allerdings wäre hier nicht die übliche MPU, sondern eine weitergehende MPU durchzuführen, bei welcher insbesondere die Reaktions- und Leistungsfähigkeit unter Wirkung des angeordneten Medikamentes getestet wird.

Die Kosten einer solchen besonderen MPU liegen bei etwa 1.800 Euro und sind damit gut dreimal so hoch wie bei einem normalen Gutachten. Sofern das Cannabis-haltige Medikament ärztlich verordnet wurde und eine mit dem Arzt abgesprochene und vom Patienten eingehaltene Einnahme des Mittels erfolgt, ist davon auszugehen, dass die Beurteilung der Fahreignung den gleichen rechtlichen Regeln folgt, wie dieses bei den anderen psychoaktiv wirkenden Medikamenten im Rahmen der Schmerztherapie der Fall ist:

Die Fahreignung ist demnach nicht per se ausgeschlossen, sondern nur, wenn das Medikament nicht bestimmungsgemäß verwendet wird oder ein missbräuchlicher Konsum vorliegt.

Konsum von ärztlich verschriebenem Cannabis schließt legales Autofahren nicht aus!

Ein Patient, der aufgrund einer ärztlichen Verordnung Cannabinoide einnimmt, wird somit grundsätzlich geeignet sein, ein Kraftfahrzeug zu führen, solange seine Leistungsfähigkeit zum Fahren nicht unter das erforderliche Maß fällt. Zwar müssen Betroffene mit einer Überprüfung der Fahrtauglichkeit durch die Führerscheinstelle rechnen. Allerdings sind die Chancen verhältnismäßig hoch, die Fahrerlaubnis behalten zu können, sofern man sich an die ärztlich verschriebene Dosierung hält und hierdurch die Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wird.

Ärger mit Polizei und Behörden: Fachkundiger Rechtsanwalt hilft bei Problemen mit Cannabis

Im Zusammenhang mit dem Konsum von (medizinischem) Cannabis kommt es immer wieder zu Problemen.

In vielen Fällen wird infolgedessen ein Ordnungswidrigkeits- oder strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Ein fachkundiger Rechtsanwalt hilft Betroffenen bei Schwierigkeiten rund um den Konsum von Marihuana und der Teilnahme am Straßenverkehr. Fachanwalt für Strafrecht Tim Geißler hat sich auf das Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht spezialisiert und betreut bereits zahlreiche Mandate in diesem Bereich.

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