"Frequently Asked Questions"
Hier auf unserer Webseite sind Fragen aufgelistet, die Patienten uns oft gestellt haben.
Cannabis / Hanf und ihre Anwendung / Behandlungsmethoden sind Themen, die sehr häufig diskutiert werden. Trotzdem haben Menschen nur wenige Kenntnisse, wie es eigentlich mit der Konsumation und Therapie von Cannabis / Hanfprodukten ist - wie z. B. CBD Hanföl, Hanftee oder THC/CBD als Medikament.
Obwohl Hanfprodukte, schon ein wichtiger Bestandteil in mehreren Haushalten ist -
in der Form von Ernährung, Kosmetik, Bildungsmaterial, Kleidung, usw. -
ist die Allgemeinbildung über diese Pflanze immer noch ungenügend.
Deshalb wenn Sie verschiedene Fragen zur Cannabis / Hanfbehandlung haben, oder Sie ihre Möglichkeiten der Therapieform wissen möchten. Sie unsere Kenntnisse bei Behandlungen von bestimmten Krankheiten benötigen. Wenden Sie sich jederzeit an uns.
Das Kontaktgespräch und die online Beratung ist für Sie kostenfrei ! Senden Sie uns gerne Ihre Fragen - Kontakt.
FAQ
1. Kennen Sie einen Arzt der Cannabis verschreibt ?
A ) Ja! Ärztinnen und Ärzte jeder Fachrichtung können seit dem 1. März 2017 Cannabisblüten und Extrakte aus Cannabis mittels Betäubungsmittel-(BtM)-Rezept verordnen. Hierfür ist keine besondere Qualifikation erforderlich.
Das bisherige Verfahren entfällt damit, dass Patienten bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zum Erwerb einer standardisierten Cannabisextraktzubereitung oder von Medizinal-Cannabisblüten zur Anwendung im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie beantragen müssen.
B ) Ja! Je nach Krankheitsbild und Dringlichkeit der hilfesuchenden Patienten, vermitteln wir zwischen den jeweiligen Spezialisten, der zuständigen medizinischen Fachrichtung oder gegebenen falls, an die zum Patienten passende Suchtstelle oder Rehabilitationseinrichtung. Da wir des öfteren mit Patienten aus dem Substitutionsbereich ( Substituierte Drogenabhängige ) zutun haben. Aber auch dies ist ein Krankheitsbild, welches dringend mehr Empathie und Aufmerksamkeit verdient.
Mehr Informationen finden Sie hier : Das Gesetz in Deutschland
2. Bei welchen Krankheiten, kommt eine Therapie mit Medizinal Cannabis in Frage ?
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur:
"Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften" am 1. März 2017 ist medizinisches Cannabis in Deutschland erstmals verschreibungsfähig. Die bisherigen Ausnahmegenehmigungen für eine Behandlung mit Cannabis nach § 3 Abs. 2 BtMG wurde vom BfArM vorrangig bei folgenden Indikationen erteilt :
Schmerz (ca. 57 %) - ADHS (ca. 14 %) - Spastik (unterschiedlicher Genese) (ca. 10 %) - Depression (ca. 7 %) - Inappetenz/Kachexie (ca. 5 %) - Tourette-Syndrom (ca. 4 %) - Darmerkrankungen (ca. 3 %) - Epilepsie (ca. 2 %) - Sonstige Psychiatrie (ca. 2 %).
Quelle: Deutscher Bundestag (27.03.2017)
3. Welchen Patienten kann Cannabis verordnet werden?
Im Gesetz wurde ausdrücklich darauf verzichtet, einzelne Indikationen aufzuführen. Cannabisblüten und -extrakte können daher für jede Indikation verordnet werden, wenn "eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zur Verfügung steht" oder wenn diese Leistung "im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann". Dies bedeutet, dass eine Behandlung mit Cannabis auch dann eingeleitet werden kann, wenn theoretisch noch weitere, bisher nicht eingesetzte (zugelassene) Behandlungen zur Verfügung stehen und der Patient noch nicht "austherapiert" ist.
4) Bei welchen Diagnosen kann Cannabis als Medizin helfen?
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin nennt explizit folgende Diagnosen:
• Spastik bei Multipler Sklerose oder Querschnittserkrankungen • Bewegungsstörungen bei Tourette-Syndrom • Schmerzen - Migräne, neuropathische Schmerzen, entzündlich bedingte Schmerzen • Schmerzzustände - als Ergänzung zu Opiaten und Alternative zu anderen Schmerzmitteln • Appetitlosigkeit und Abmagerung bei AIDS, Krebs • Magen-Darm-Erkrankungen mit Appetitlosigkeit und Ekel vor der Nahrung, Nahrungsverweigerung bei Morbus Alzheimer • Übelkeit und Erbrechen bei Krebs-Chemotherapien •
Glaukom • Epilepsie • Abhängigkeit und Entzugssymptome bei Benzodiazepin-, Opiat- und Alkoholabhängigkeit • Asthma • Verwirrung durch die Alzheimer-Krankheit • Depressionen • Entzündungen • Allergien • Juckreiz • Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) • Schluckauf (Singultus) • Ohrgeräusche (Tinnitus) • Zwangsstörungen • Reizdarm, Morbus Crohn •
Suchen Sie einen Arzt oder Psychotherapeuten in Ihrer Nähe?
Wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Baden - Württemberg.
Hier zum Link : Arztsuche der KVBW
Pressemitteilung Nr. 02
Berlin, 19. Januar 2017
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:
"Schwerkranke müssen bestmöglich versorgt werden"
Gesetz "Cannabis als Medizin" vom Bundestag einstimmig beschlossen. Der Bundestag hat heute einstimmig in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:
"Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann.
Das ist auch ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung. Außerdem wird es eine Begleiterhebung geben, um den medizinischen Nutzen genau zu erfassen."
Deutscher Hanfverband - Autor: Maximilian Plenert
Die wichtigste Rolle des körpereigenen Endocannabinoidsystems ist die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Homöostase, d. h. der gesunden Balance vieler Körperfunktionen. Daher wird bei Krankheiten, die durch eine Überreaktion des Körpers verursacht werden, Cannabis als Medizin eingesetzt, so zum Beispiel bei: • Entzündungserkrankungen wie Asthma, Morbus Crohn, Rheuma • Verspannungen, Spastik • Autoimmunkrankheiten Die theoretischen Möglichkeiten von Cannabis werden durch die praktisch kaum vorhandene Verfügbarkeit von Cannabis eingeschränkt. Bei den Anwendungsgebieten muss man unterscheiden zwischen • Krankheiten, bei denen der Einsatz von Cannabis als Medizin gut erforscht ist, • Diagnosen, für die es schon Ausnahmegenehmigungen gibt, sowie • plausible Anwendungen, für die bisher nur Erfahrungswerte existieren. Es gibt sowohl Krankheiten, bei denen die Einzelwirkstoffe THC oder CBD wirksam sind, als auch Anwendungen, bei denen ein Mix aus beiden Wirkstoffen besser anschlägt. Cannabisblüten enthalten THC, CBD sowie weitere Cannabinoide und pflanzliche Wirkstoffe und haben das breiteste Einsatzspektrum. In den USA sind die häufigsten Einsatzgebiete Krebs, Schmerzen, Glaukom, HIV/AIDS sowie Übelkeit/Abmagerung. In den USA wird das CBD-Medikament Epidiolex® bei Epilepsie bei Kindern eingesetzt. Sativex® ist in Deutschland für Multiple Sklerose zugelassen, in anderen Ländern wird es auch bei Krebsschmerzen eingesetzt. Im Kapitel "Ausnahmegenehmigungen" werden die hierfür relevanten Diagnosen aufgelistet.
Zum wissenschaftlichen Stand bei diesen und weiteren Diagnosen finden Sie im ACM-Magazin sowie auf der ACM-Website weitere Informationen.