Fachb. tägl. geöffnet: Mo-Fr / 9-13 Uhr

Cannabis / Hanf und ihre Anwendung / Behandlungsmethoden sind Themen, die sehr häufig diskutiert werden. 

Trotzdem haben Menschen nur wenige Kenntnisse, wie es eigentlich mit der Konsumation und Therapie von Cannabis / Hanfprodukten ist - wie z. B. CBD Hanföl, Hanftee oder THC/CBD als Medikament. 

Obwohl Hanfprodukte, schon ein wichtiger Bestandteil in mehreren Haushalten ist - 

in der Form von Ernährung, Kosmetik, Bildungsmaterial, Kleidung, usw. - 

ist die Allgemeinbildung über diese Pflanze immer noch ungenügend.

Deshalb wenn Sie verschiedene Fragen zur Cannabis / Hanfbehandlung haben, oder Sie ihre Möglichkeiten der Therapieform wissen möchten. Sie unsere Kenntnisse bei Behandlungen von bestimmten Krankheiten benötigen. Wenden Sie sich jederzeit an uns.

Das Kontaktgespräch und die online Beratung ist für Sie kostenfrei !

Am 09.09.2019 wurde die Cannabis Patientenhilfe / Selbsthilfekontaktstelle - Cannabis als Medizin - Südbaden & Baden - Württemberg e.V. gegründet, als gemeinnütziger Verein und ist im Vereinsregister, beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau unter der Registernummer 703013 eingetragen. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens.

+ Kompetent - Erfahren - Professionell +

Ⓒ Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens 

Die Cannabis Patientenhilfe / Selbsthilfekontaktstelle - Cannabis als Medizin - Südbaden & Baden - Württemberg e.V. hat sich vorgenommen Menschen zu verbinden, die bedingt ihrer Beschwerden aufgrund verschiedener Krankheiten einen gemeinsamen Wissenspool benötigen, für einen gezielten und kontrollierten Umgang mit Cannabinoiden.

Ganz nach dem Motto "Patienten helfen Patienten" beinhaltet die Patientenhilfe eine Plattform für alle Patienten die ihre Erfahrungen miteinander austauschen wollen.

Die Cannabis Patientenhilfe / Selbsthilfekontaktstelle - Cannabis als Medizin - Südbaden & Baden - Württemberg e.V. ist offiziell als Verein Mitglied der IACM / ACM / SCM. Die ACM, ist der führende Fachverband für Cannabis als Medizin in Deutschland.

Im Rahmen dieser zertifizierten Fachausbildung haben wir nun auch die Möglichkeit, Patienten, Ärzte, Apotheker und medizinisches Fachpersonal im Hinblick auf die medizinische Nutzung von Cannabis und Cannabinoiden aktiv zu unterstützen und zu beraten. Unsere Fachberatung Cannabinoid Medizin bietet Beratung im Hin-blick auf die medizinische Nutzung von Cannabis und Cannabinoiden, sowie Unterstützung beim Antragswesen bzgl. Kostenerstattungen bei Ihrer Krankenkasse. Beratung bei der Sortenauswahl, Medikamenten-Einstellung, Darreichungsform, Apothekenauswahl.

Cannabis-Neuverordnung:

Hinweise für die Beratung

Das Thema Cannabis rückt immer mehr in den Fokus – nicht zuletzt, wenn es um die Versorgung von chronisch kranken Patient:innen geht. Die Apotheke sollte die wichtigsten Indikationsgebiete von Cannabinoiden kennen, außerdem sollten bei Neuverordnung wichtige Hinweise zur Einnahme und möglichen Nebenwirkungen gegeben werden. Cannabis-haltige Arzneimittel und Rezepturen werden immer häufiger verordnet.

Das Einsatzgebiet umfasst dabei verschiedenste Indikationen. Manchmal dient die Apotheke als erste Anlaufstelle, wenn Patient:innen Informationen rund um das Thema haben wollen. Im Fokus steht bei chronisch Kranken dabei oft, ob sie für eine Therapie mit Cannabinoiden in Frage kommen. 

Gemäß Leitlinie kann Cannabis bei verschiedenen Erkrankungen und Erkrankungsbildern zum Einsatz kommen. 

Bei allen macht man sich die Effekte der Cannabisverbindungen zu Nutze: 

Sie können sowohl schmerzstillend wie auch appetitanregend, entspannend oder auf neurologischer und psychischer Ebene wirken.

Das Behandlungsspektrum umfasst damit unter anderem:

  • chronische Schmerzen
  • Tumorschmerzen
  • muskuläre Schmerzen
  • rheumatische Schmerzen
  • neuropathische Schmerzen
  • viszerale Schmerzen
  • Spastiken bei Multipler Sklerose
  • Fibromyalgie
  • Schlafstörungen
  • Appetitlosigkeit/Kachexie
  • Übelkeit durch Chemotherapie
  • Tourette-Syndrom

    Wann können Patient:innen mit Cannabinoiden behandelt werden? Gemäß § 31 Abs. 6 SGB V ist ein Heilversuch mit Cannabinoiden indiziert, wenn:

  • der/die Versicherte an einer schwerwiegenden Erkrankung leidet
  • eine dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, diese mangelhaft wirksam ist oder nicht vertragen wird
  • eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht

Die Verordnung von Cannabinoiden erfolgt über ein BtM-Rezept. Grundsätzlich ist auch eine Privatverordnung möglich, falls die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Kostenerstattung nicht übernehmen. Dann müssen die gesamten Kosten jedoch vom Patienten/von der Patientin übernommen werden.

Therapiebeginn: 

Finden der richtigen Dosierung

Kommen Patient:innen mit einer Neuverordnung in die Apotheke, so sollte im Beratungsgespräch auf mögliche Nebenwirkungen – vor allem zu Beginn der Behandlung – hingewiesen werden. Dadurch kann in vielen Fällen die Compliance verbessert werden. Die Nebenwirkungen können durch eine sogenannte Eintitrationsphase so gering wie möglich gehalten werden. Dabei gilt das Prinzip "start low – go slow": Es soll also mit geringen Dosierungen gestartet und bis zur notwendigen Dosis auftitriert werden. So kann sich der Körper langsam an die Behandlung gewöhnen. Meist findet eine Dosisanpassung zu Beginn alle paar Tage unter engmaschiger Kontrolle statt, bis der gewünschte Effekt eintritt oder Nebenwirkungen die weitere Dosissteigerung begrenzen. Ist letzteres der Fall, sollte die Dosierung wieder einen Schritt heruntergesetzt werden. Die Einnahmefrequenz ist ebenfalls individuell festzulegen, jedoch sollte ein stabiler Wirkspiegel über den gesamten Tag erreicht werden.

Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Nicht immer kommen ausschließlich die gewünschten Effekte der Cannabinoide zum Tragen – manchmal empfinden Patient:innen die Wirkungen auch als unangenehm oder gar störend. Zu den häufigsten unerwünschten Effekten gehören:

  • Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, der Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit, Feinmotorik und Bewegungskoordination
  • Müdigkeit
  • Mundtrockenheit
  • Tachykardie
  • Schwindel
  • Blutdruckabfall
  • Kopf- und Muskelschmerzen
  • Übelkeit, Diarrhoe, Bauchschmerzen

Oft treten die Beschwerden vor allem zu Beginn der Behandlung auf. In den meisten Fällen sind sie nur vorübergehend.

Ursächlich für die Nebenwirkungen ist das enthaltene THC. Erfolgt die Ersteinnahme von Cannabinoiden zur Nacht, können unerwünschte Effekte gemindert werden. Auch eine gleichzeitige Einnahme von CBD mit THC kann die Nebenwirkungen reduzieren.

Veröffentlicht : Cynthia Wegner, 23.03.2023 / Quelle : APOTHEKE ADHOC


Herr Michael Zimmermann, ist durch die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM), zertifizierter Berater für Medikamente auf Cannabisbasis (12 Monate online Qualifikation abgeschlossen).

Ich freue mich sehr, dass ich als Berater für Medikamente auf Cannabisbasis, dazu beitragen kann und Patienten helfen kann. Durch Beratung zum Thama Cannabis als Medizn und durch Unterstützung, bei der Beantragung einer Kostenübernahme bei den Krankenkassen, für ihre Therapie und sie dadurch wieder an Lebensqualität gewinnen und sie somit wieder ein produktiver Teil der Gesellschaft werden. 

Im Jahr 2016 wurden bei mir mehrere Diagnosen gestellt. Kutaner Lupus erythematodes (CLE), CSS, ADHS, PTBS, usw. insgesamt 6 Diagnosen durch Hausarzt und mehrere Fachärzte. Vier verschiedene Abteilungen der Universität Freiburg, durfte ich in der Zeit besuchen. Rheumatologie, Dermatologie im Schmerzzentrum sowie in der Autoimmunsprechstunde wurde ich untersucht. Am Ende hieß es Herr Zimmermann, Sie können sich die Therapie aussuchen, Steroide, Immunsuppressiva oder Krebsmedikamente. Seit Mai 2019 bin ich Cannabis Patient, mit Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse. Seit dem habe ich ein Stück Lebensqualität zurück. Danke dafür! Ich bin seit 2019, Gründer und Leitung der Selbsthilfegruppe Emmendingen / Südbaden

Ich bin Mitgründer und erster Vorsitz der Cannabis Patientenhilfe / Selbsthilfekontaktstelle - Cannabis als Medizin - Südbaden & Baden - Württemberg e.V.

Seit dem 01.12.2023, biete ich als selbstständiger ACM - zertifizierter Berater für Medikamente auf Cannabisbasis, meine Leistungen für betroffene an. 

Die Büroräumlichkeiten der Fachberatung Cannabinoid Medizin findet ihr hier : 

Adresse: Franz-Josef-Baumgartner-Straße 1/1, 79312 Emmendingen

Betriebsstätte : 08316011 

Steuernummer : 05495 / 03626

Abteilungsleiter / CEO : Michael Zimmermann 

E-Mail : fachberatung@cph-sks-cannabis-als-medizin-südbaden-bw.de

Kooperationspartner: www.dochtor.ch


Frau Yvonne Hanke, ist durch die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM), zertifizierter Berater für Medikamente auf Cannabisbasis (12 Monate online Qualifikation abgeschlossen).

Hallo, mein Name ist Yvonne Hanke, ich bin 1976 geboren (48 Jahre), verheiratet und habe zwei Söhne (geb. 2001 + 2003). Durch meine chronische Schmerzerkrankung bin ich auf Cannabis als Medizin gestoßen. Das weckte mein Interesse und ich habe deshalb, 2020/2021 die ACM-zertifizierte Beraterin für Medikamente auf Cannabisbasis absolviert. Gerne helfe ich bei Fragen in Bezug auf Cannabis als Medizin, melden Sie sich einfach per Email.

Kontakt: yvonne.hanke@cph-sks-cannabis-als-medizin-südbaden-bw.de


Herr Samuel Benzinger, absolviert aktuell (25. Feb. 2023 - 20. Jan. 2024) eine Qualifikation zum ACM - zertifizierten Berater für Medikamente auf Cannabisbasis.

Kontakt: samuel.benzinger@cph-sks-cannabis-als-medizin-südbaden-bw.de

Ich bin sehr dankbar, durch Cannabis als Medizin, kann ich trotz Epilepsie, wieder ein aktiver teil der Gesellschaft sein. Ich habe die Selbsthilfegruppe Schwarzwald Baar-Kreis gegründet, in der sich Patienten regelmäßig treffen und miteinander austauschen können. Derzeit kämpfe ich trotz aller Bemühungen, mit anwalticher Unterstützung, leider immer noch für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Daher bin ich umso motivierter!

Derzeit arbeite ich ehrenamtlich als Berater. Nach Abschluss der Qualifikation (12 Monate online) zum zertifizierten Berater für Medikamente auf Cannabisbasis, durch die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM), werde ich als selbstständiger Berater, meine Leistungen für betroffene anbieten. Auch wenn rund 40 % der Beantragungen durch die GKV für eine Kostenübernahme abgelehnt werden, lohnt es sich zu kämpfen. 


Unsere Vorgehensweise in der Beratung..

Oftmals fühlen sich Menschen im Gespräch mit Krankenkassen oder Ärzten und Ärztinnen überfordert: Sie brauchen Unterstützung bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit, oder bei Fragen zu Cannabis als Medizin.

Unser Ziel ist es, den Betroffenen die Informationen zu liefern, die sie benötigen, um sich zurechtzufinden und selbst die für sie beste Entscheidung zu treffen. Die Informationstexte auf unserer Homepage sollen dazu einen Beitrag leisten. Jeder Text durchläuft einen strengen mehrstufigen Prozess, damit die Qualität der Informationen gesichert ist. Auch für unsere Texte gelten unsere Beratungsgrundsätze: neutral, unabhängig, wissenschaftlich basiert. Für gesundheitliche Informationen arbeiten wir nach den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin.

Dabei greifen wir in der Regel auf bereits aufbereitete hochwertige Information zurück, zum Beispiel auf die Texte der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. oder des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und AWMF-Leitlinien. Sozial- und gesundheitsrechtliche Themen basieren auf sogenannten Primärquellen wie Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und oder Bundestagsdrucksachen. Die verwendeten Quellen sowie den Stand der letzten Aktualisierung geben wir am Ende des Textes an. Unser Anspruch ist es verständliche Texte für alle Menschen zu schreiben.

Um unserem Ziel gerecht zu werden, binden wir medizinische beziehungsweise juristische Laien als Testleser ein, bevor wir die Texte veröffentlichen. Die Texte sind sachlich und frei von rechtlichen und gesundheitsbezogenen Wertungen. Wir aktualisieren unsere Texte zeitnah, wenn dies erforderlich ist, und prüfen alle Texte mindestens einmal jährlich. Details zu unserer Vorgehensweise finden Sie in unserem Methodenpapier zur Erstellung und Präsentation von gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Information in der Patientenberatung der Cannabis Patientenhilfe / Selbsthilfekontaktstelle - Cannabis als Medizin - Südbaden & Baden - Württemberg e.V. - Bei fragen kontaktieren Sie uns.

Was ist bei einer Cannabis-Therapie zu prüfen und zu dokumentieren?

Medizinisches Cannabis hat – bis auf die wenigen Fertigarzneimittel – keine arzneimittelrechtliche

Zulassung für ein bestimmtes Anwendungsgebiet. Vor einer Erstverordnung von medizinischem Cannabis muss die Ärztin oder der Arzt prüfen, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen: Eine Verordnung ist nur möglich, wenn andere Leistungen, die geeignet sind, den Krankheitsverlauf oder die schwerwiegenden Symptome positiv zu beeinflussen, nicht zur Verfügung stehen und wenn Aussicht auf einen positiven Effekt von Cannabisarzneimitteln besteht. In den ersten drei Monate ist der Erfolg der Therapie engmaschiger als im weiteren Verlauf zu dokumentieren. Hintergrund ist, dass schwerwiegende Nebenwirkungen oder auch ein ausbleibender Behandlungserfolg bisher vor allem in den ersten drei Monaten zu einem Therapieabbruch führten. Die allgemein gültigen Regelungen zur Verschreibung von Betäubungsmitteln sind bei jeder Verordnung von Cannabisarzneimitteln zu beachten. 

Unsere Beratungsstelle, übernimmt die Dokumentation gerne als Auftrag für Sie als Praxis, in den ersten 6 Monaten. Sie erhalten von uns folgende Unterlagen im Anschluss (Preis nur auf Anfrage !) :

Beobachtungsbögen (Tagebuch, Führung durch den Patienten selbst)

Protokolle der wöchentlichen Beratungsgespräche

Patienten-Dokumentationsmappe

Entwicklungsberichte ( Berichte und Formulare über den Therapieverlauf der jeweiligen Person als Teil einer Patienten-Dokumentationsmappe, die auch virtuell als elektronische Patienten - Dokumentationsmappe geführt sein kann.)

Bitte beachten Sie:

Unsere Informationstexte und unsere individuelle Beratung dienen dazu, gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Inhalte zu vermitteln, Zusammenhänge zu erläutern und Möglichkeiten aufzeigen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrages keine konkrete Bewertung beziehungsweise Einschätzung im Einzelfall vornehmen können.

Information und Beratung durch die Cannabis Patientenhilfe / Selbsthilfekontaktstelle - Cannabis als Medizin - Südbaden & Baden - Württemberg e.V. ersetzen weder einen Arztbesuch noch eine anwaltliche Vertretung. 

Möchten Sie Kontakt zu uns aufnehmen?

Dann können Sie uns gerne eine E-Mail schreiben, oder Sie füllen dazu einfach folgendes Formular aus.

Sie erhalten dann eine Rückantwort, nach der Bearbeitung von unserem Team der Abteilung unserer Fachberatung.

Sie möchten bequem und einfach einen Termin vereinbaren, für ein kostenloses Kontaktgespräch?

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit diesen Termin auch online zu buchen.

Das Kontaktgespräch und die online Beratung ist für Sie kostenfrei!

Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.