Hinweis :
Die Unterlagen vor dem Erstgespräch beim behandelnden Arzt, am besten gut lesen und ausgefüllt mitnehmen.
- Arztfragebogen zu Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V selbst ausfüllen, als Beispiel für den Arzt.
- Studien zur eigenen Erkrankung und Cannabis finden, diese zum Erstgespräch mitnehmen.
- Ausfüllhinweise bei Cannabisverordnungen von der KVBW, mit zum Arzt nehmen. Hinweis: Die Beispiele orientieren sich an der Broschüre "Verordnung von Arzneimitteln mit Cannabisblüten, -extrakt und Cannabinoiden" der Bundesapothekerkammer (BAK).
Wichtige Informationen für Patienten und Ärzte, bezüglich Cannabinoid Therapie zum durchlesen:
- Cannabis als Medizin - Ratgeber für Patienten
- Cannabis-Ausweis für Patienten (ACM)
- Cannabis: Informationen zur Verordnung
- Verordnung von Cannabisprodukten in der Vertragsarztpraxis
- Informationen zur Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Cannabinoid-
Therapeutika, hier Dronabinol- Rezepturen im Vergleich zu Medizinal-Cannabisblüten. (ACM)
- Cannabissorten in Deutschland und ihre Inhaltsstoffe (ACM)
- Arbeitshilfe : BtM-Höchstmengen Nach § 2 der BtMVV © DAP ohne Gewähr / Stand: August 2020
- Medizinische-Cannabisinhalation / Zertifizierter Hersteller / Vapormed Broschüre
To do Liste für Patienten, für das Erstgespräch bezüglich Cannabinoid Therapie, beim behandelnden Arzt.
Im Patientenalltag ist es oft nicht leicht, den Überblick über anstehende To-Dos zu behalten.
Unsere To-Do-Liste für Patienten unterstützt Sie ab sofort beim Management Ihrer Aufgaben und erleichtert Ihnen damit die Organisation beim bevorstehenden Prozessablauf.
Die To-do-Liste (englisch to do "zu tun") oder Pendenzenliste, Aufgabenliste, Liste offener Punkte, Offene-Punkte-Liste ist im Aufgabenmanagement oder in der Aufgabenplanung eine Liste, die festlegt, welche Aufgaben anstehen, wer dafür verantwortlich ist und bis wann sie erledigt sein müssen.
Farben helfen, das Wesentliche zu sehen:
- rot = ist noch offen
- orange = ist in Bearbeitung
- grün = ist erledigt
Im Jahr 2016 beschloss die Bundesregierung, Cannabis als Medizin durch eine Änderung im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) leichter zugänglich zu machen. Am 17.03.2017 trat die Gesetzesänderung in Kraft und Cannabis wurde von der Anlage 1 in die Anlage 3 des BtMG überführt. Der Hintergrund ist, dass die Bundesregierung den medizinischen Nutzen von Cannabinoiden der Bevölkerung zugänglich machen wollte. Cannabis und darauf basierende Arzneimittel wurden somit für eine Vielzahl von Erkrankungen verschreibungsfähig und können so für viele Menschen eine echte Behandlungsalternative darstellen.
Die Cannabis Patientenhilfe / Selbsthilfekontaktstelle - Cannabis als Medizin - Südbaden / Baden - Württemberg e.V. wurde im Jahr 2019 gegründet und fokussiert sich ausschließlich auf den medizinischen Nutzen von Cannabis, ist parteilos und befasst sich nicht mit politischen Themen jenseits der medizinischen Nutzung von Cannabis und Cannabinoiden. Der Verein steht für wissenschaftlichen Austausch, Informationsweitergabe und konkrete Hilfe für betroffene Menschen und deren Familien.
Kompetent - Erfahren - Professionell
Cannabis kann wie jedes Arzneimittel Nebenwirkungen haben.
Treffen Sie darum die Entscheidung zur Einnahme immer nur in Absprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Unter folgendem Link, finden Sie die Einsatzgebiete und Mögliche Nebenwirkungen zu Cannabis als Medizin.
Hier zum Link :
Einsatzgebiete von Cannabinoiden in der Medizin
Mehr Infos :
www.cph-sks-cannabis-als- medizin-südbaden-bw.de/ cannabis-als-medizin
Leider schreckt die enorme Bürokratie bei der Beantragung einer Therapie mit Cannabinoiden die meisten Ärzte ab. So das sich in den letzten Jahren, vermehrt nur Privatärzte mit diesem Thema beschäftigen. Welche Patienten selbst bezahlen müssen. Leider können wir derzeit, keine Kassenärzte oder Privatärzte weiterempfehlen. Sie suchen einen Arzt oder Psychotherapeuten in Ihrer Nähe? Wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Baden - Württemberg. Darüber hinaus ist es Aufgabe der kassenärztlichen Vereinigungen, dafür zu sorgen, dass die Versorgung der Patienten mit Ärzten, die Cannabis verschreiben sichergestellt ist, wenden Sie sich deshalb auch an diese. Hier zum Link : Arztsuche der KVBW
Wir als Selbsthilfeorganisation (Verein) denken, die optimale Lösung für Patienten/innen wäre, die Therapie mit Cannabinoide über ihren Hausarzt anzustreben, da dieser Sie am längsten kennt. Falls Sie Ihren behandelnden Arzt mit den richtigen Informationen aufsuchen wollen, die meisten Unterlagen (PDF´s) welche Sie als Infomaterial benötigen, finden Sie auf unserer Vereinswebseite zum download. Sie müssen ihrem Arzt viel Arbeit abnehmen, wie zum Beispiel den Arztfragebogen schon ausgefüllt mitbringen zum Termin. Aufklärungsarbeit leisten und Studien finden, über ihre Erkrankung und Cannabis als Therapieoption.
Den Arztfragebogen finden Sie auf unserer Webseite. Hier können Sie sich rund um Cannabis als Medizin informieren :
www.cph-sks-cannabis-als- medizin-südbaden-bw.de/ dokumente-downloads
Ihr Ansprechpartner in Südbaden & Baden - Württemberg
Die Cannabis Patientenhilfe / Selbsthilfekontaktstelle - Cannabis als Medizin - Südbaden & Baden - Württemberg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und ist im Vereinsregister, beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau unter der Registernummer 703013 eingetragen. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Unsere Selbsthilfeorganisation (Verein), ist als Landesverband tätig. Als Patientenhilfe - Beratungsstelle und Selbsthilfekontaktstelle mit Selbsthilfegruppen in der Region Südbaden & Baden - Württemberg.
Bitte beachten Sie : Unsere Informationstexte und unsere individuelle Beratung dienen dazu, gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Inhalte zu vermitteln, Zusammenhänge zu erläutern und Möglichkeiten aufzeigen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrages keine konkrete Bewertung beziehungsweise Einschätzung im Einzelfall vornehmen können.
Information und Beratung durch die Cannabis Patientenhilfe / Selbsthilfekontaktstelle - Cannabis als Medizin - Südbaden & Baden - Württemberg e.V. ersetzen weder einen Arztbesuch noch eine anwaltliche Vertretung.