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Unsere Selbsthilfeorganisation (e.V.) plant aktuell die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG) für Baden - Württemberg.

Schlüsselaktivitäten:

-Konzeptentwicklung für Cannabis Clubs mit Reinheitsgebot

-Hohe Qualitätsstandarts für Anbau und Abgabe

-Schutzkonzept / Jugendschutzkonzept / Suchtbeauftragten

-Unterstützung beim Aufbau, Organisation, Verwaltung, Finanzmittel, Personal

-Prüfung der Beteiligten (Führungszeugniss zur Vorlage bei einer Behörde nach §30 Abs.5 / Gewerbezentralregister §150 Abs.1 der Gewerbeverordnung)


Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative, Offenheit für neue Ideen, aber auch Solidarität, soziale Verantwortung und sozialer Zusammenhalt – dies sind entscheidende Bausteine für die Erfolge unserer Selbsthilfeorganisation (Verein).

Auf diesen Eigenschaften baut auch das Konzept der Sozialgenossenschaften auf. Dort setzen sich mehrere Menschen für ein gemeinsames soziales Anliegen ein und werden so zu einem starken Team. Der große Vorteil dieser innovativen Form der Selbsthilfe ist, dass die Menschen so eigene, maßgeschneiderte Lösungen für ihre speziellen sozialen Bedürfnisse finden und sich selbst aktiv einbringen können. Sozialgenossenschaften bieten in ihrer Vielfalt eine Organisationsform für viele Lebensbereiche und sind in sämtlichen sozialen Bereichen denkbar.


Eine Cannabis Sozialgenossenschaft ist die Vereinigung von Cannasseur´s und Grower eines Ortes oder Gebietes in der Rechtsform einer Genossenschaft, die den Cannabis/Hanf der eigenen Anbaufläche zentral verarbeiten, um unter einem gemeinsamen Namen daraus Blüten und Haschisch sowie Extrakte und Konzentrate zu erzeugen und vermarkten zu können. Die Cannabiskooperation bietet verschiedene Vorteile. So bedeutet eine größere gemeinsame Anbaufläche die verbesserte Selektion besonderer Blütenqualitäten. Für wichtige Bereiche wie den Hanfanbau im Keller sowie den Hanfvertrieb können einschlägig ausgebildete Fachleute wie ACM-Berater und Fachleute im Marketing engagiert werden. Die gemeinsame Nutzung von Personal, Geräten, Maschinen und Gebäuden für Hanfanbau und Vertrieb optimiert die Produktions- und Vertriebskosten. Strenge gemeinsame Qualitäts- und Erzeugungsregeln stellen eine hochwertige Hanferzeugung sicher. Die Mitglieder müssen sich nicht nur nach den allgemein gültigen (CanG) gesetzlichen Mindestvorgaben richten, sondern regeln die kooperative Hanferzeugung zusätzlich über meist weit darüber hinausgehende eigene, strengere Qualitätsregeln.Ein interner Wettbewerb zwischen den einzelnen Cannasseur´s und Grower und CSC´s kann zu einer stetigen Steigerung der Qualität führen.


Die genossenschaftliche Idee steht für eine Form der solidarischen Selbsthilfe. Einer der Gründerväter, Friedrich Wilhelm Raiffeisen, beschrieb das Wesen der Genossenschaft mit folgenden zutreff enden Worten: "Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele". Neben diesem grundlegenden Wert, den die Genossenschaft verkörpert, zeichnet sie sich aber auch durch ihr selbstständiges wirtschaftliches Agieren am Markt aus.

Dadurch erlangen die Genossenschaftsmitglieder eine Unabhängigkeit von beispielsweise staatlichen Subventionen sowie von ausschließlich renditeorientierten Investoren und können so selbstverantwortlich Lösungen für ihre Bedürfnisse finden.

Das Genossenschaftsgesetz definiert eine Genossenschaft als eine "Gesellschaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern", vgl. § 1 GenG. Daraus ergibt sich bereits der Unterschied zu vielen anderen Unternehmensformen: Mittelpunkt einer Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder. Dies geschieht durch die der Genossenschaft zu Grundeliegenden Strukturprinzipien: Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. 

Wesentliches Abgrenzungsmerkmal zu vielen anderen Rechtsformen ist demnach, dass die Mitglieder einer Genossenschaft gleichzeitig Entscheidungsträger, Geschäftspartner und Kapitalgeber sind.

Die Cannabis Sozialgenossenschaft Baden - Württemberg wird als (eG) geründet und soll ein Vorzeigeprojekt für den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis werden.

-Anbau und Abgabe, Verarbeitung

-Verwaltung, Organisation

-Koordination -verschiedenen Fähigkeiten


Mitglied werden kann jeder Cannabispatient oder Konsument in Baden-Württemberg. Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis erfolgt durch qualifiziertes Personal. Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen Kostenbeitrag. 

Jedes Mitglied erhält höchstens die gesetzlich festgelegten Abgabemengen. Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte, insbesondere Minderjährige, bleibt illegal und führt zum Ausschluss. Die Genossenschaft überwacht einen ordnungsgemäßen Betrieb, kontrolliert die Sicherheit, Qualität, den Wirkstoffgehalt und Verbleib der Cannabiserzeugnisse.

Der CSC bietet darüber hinaus bedarfsgerechte Präventions-, Informations-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote, u. a. durch die Förderung von Konsumformen ohne Verbrennung, wie z. B. Verdampfung. Sowie die Kooperation mit einer eingetragenen Selbsthilfegruppe Cannabis als Medizin.