Fachb. tägl. geöffnet: Mo-Fr / 9-13 Uhr

Cannabisclubs


Diese sollen an einem gesicherten Ort nach folgenden Regeln betrieben werden:


Mitglied werden kann jeder Cannabispatient und Konsument.

+Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis erfolgt durch qualifiziertes Personal.

+Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen Kostenbeitrag.

+Die Abgabe des geernteten Cannabis (Blüten) ist ausschließlich an Mitglieder erlaubt; keine Weitergabe an Dritte; max. 25g Cannabis pro Tag, max. 50g pro Monat, max. 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat. Die Abgabe an Heranwachsende unter 21 Jahren ist begrenzt auf eine Menge von 30g pro Monat, zusätzlich mit einer Begrenzung des zulässigen THC-Gehalts (Grenze noch zu klären). Dies sollte sich in der Sortenauswahl widerspiegeln.Es wird geprüft, ob und wie Samen und Stecklinge zur Qualitätssicherung zwischen Vereini-gungen unentgeltlich getauscht werden können.

+Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte, insbesondere Minderjährige, bleibt illegal und führt zum Ausschluss.


Nicht-gewinnorientierte Vereinigungen dürfen unter engen, klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Die Mitglieder sollen möglichst aktiv in der Vereinigung mit-wirken. Eine Mitwirkung von Mitarbeitenden der Vereinigungen beim Anbau ist zulässig, eine Beauftragung Dritter mit dem Anbau wird hingegen ausgeschlossen.

Die Rahmenbedingungen für den Umgang werden in einem gesonderten Gesetz geregelt.

Neben dem geernteten Genusscannabis dürfen an die Mitglieder auch von der Vereinigung er-zeugte Samen und Stecklinge für den Eigenanbau abgegeben werden. Die Anzahl der Mitglieder je Vereinigung wird auf max. 500 begrenzt mit einem Mindestalter von 18 Jahren und Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Die Anzahl der Vereinigungen kann nach Bevölkerungsdichte begrenzt werden.

Es wird geprüft, ob und wie Samen und Stecklinge zur Qualitätssicherung zwischen Vereini-gungen unentgeltlich getauscht werden können. Für gemeinschaftlichen Eigenanbau gelten Qualitätsvorgaben (insbesondere Verbot von Zusatz-stoffen oder Beimengungen wie z.B. Tabak oder Aromen, Vorgaben zu Pflanzenschutzmitteln, keine synthetischen Cannabinoide). Eine Abgabe erfolgt nur in Reinform (Blüten oder Harz) in neutraler Verpackung oder lose mit beigefügten Informationen zu Produkt (Sorte, einschließlich deren üblicher durchschnittlicher THC-Gehalt und Gehalt anderer Cannabinoide wie CBD), Dosierung und Anwendung sowie zu Risiken des Konsums und Beratungsstellen. Konsum in den Räumlichkeiten der Vereinigung ist ebenso verboten wie der öffentliche Kon-sum nahe Schulen, Kitas o.ä. sowie in Fußgängerzonen bis 20 Uhr. Es gilt gleichzeitig ein Verbot der Ausgabe von Alkohol, Tabak oder anderen Genuss- und Rauschmitteln. Der Zutritt ist nur erlaubt für Erwachsene mit einer strikten Pflicht zur Alterskontrolle.

Es gelten Auflagen zu Jugendschutz und Prävention: Von der Vereinigung zu ernennende Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte haben nachgewiesene Sachkenntnisse; es gibt eine verpflichtende Kooperation mit der lokalen Suchtpräventions- bzw. -beratungsstelle und einen Mindestabstand zu Schulen, Kitas o.ä. Es gilt ein allgemeines Werbeverbot für die Vereinigungen und für Cannabis. Zulässig sind sach-liche Informationen. Mindestschutzmaßnahmen (z. B. einbruchsichere Räumlichkeiten, Umzäunung) verhindern einen Zugriff unbefugter Dritter. Ziel ist dabei, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Sub-stanzen zu verhindern, den Jugendschutz und Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsu-menten bestmöglich zu gewährleisten sowie den Schwarzmarkt einzudämmen.

Service

Fachberatung / Konsultation 

Ansprechpartner : Herr Michael Zimmermann (Zertifizierter Berater für Medikamente auf Cannabisbasis)

In Kooperation :

Dipl.med.E.Gökdemir (Facharzt für Allgemeinmedizin)

Fragen und Infos zum Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung von Cannabis (Blüten) welches durch qualifiziertes Personal erfolgt

Die Büroräumlichkeiten der Fachberatung Cannabinoid Medizin findet ihr hier : Franz-Josef-Baumgartner-Straße 1/1, 79312 Emmendingen. Mehr Infos auf Anfrage via E-Mail Kontaktadresse : fachberatung@cph-sks-cannabis-als-medizin-südbaden-bw.de

Abgabe des geernteten Cannabis (Blüten) an Patienten und Mitglieder (Kostenbeitrag)

Nach der Gesetzesänderung circa ab dem 01.06.24.

Preise (Beispiele)

 (für die Preiskalkulation - diese bezeichnet die Berechnung des zu erzielenden Verkaufspreises, also des Preises, für den ein Produkt oder eine Dienstleistung letztlich auf dem Markt angeboten wird.)

Cultivar (Sorte)

THC Gehalt: 00,00%

CBD Gehalt: 00,00%

Indica/Sativa Gehalt:
ca. 00/00

Terpenprofil - nach Häufigkeit von oben nach unten:

beta-Myrcen
beta-Caryphyllen
Limonen
Sonstige

1 Gramm = 10 €

10 Gramm = 90 

25 Gramm = 205 
 

Cultivar (Sorte)

THC Gehalt: 00,00%

CBD Gehalt: 00,00%

Indica/Sativa Gehalt:
ca. 00/00

Terpenprofil - nach Häufigkeit von oben nach unten:

beta-Myrcen
beta-Caryphyllen
Limonen

Sonstige

1 Gramm = 10 €

10 Gramm = 90

25 Gramm = 205 

Cultivar (Sorte)

THC Gehalt: 00,00%

CBD Gehalt: 00,00%

Indica/Sativa Gehalt:
ca. 00/00

Terpenprofil - nach Häufigkeit von oben nach unten:

beta-Myrcen
beta-Caryphyllen
Limonen
Sonstige

1 Gramm = 10 €

10 Gramm = 90

25 Gramm = 205 

Cultivar (Sorte)

THC Gehalt: 00,00%

CBD Gehalt: 00,00%

Indica/Sativa Gehalt:
ca. 00/00

Terpenprofil - nach Häufigkeit von oben nach unten:

beta-Myrcen
beta-Caryphyllen
Limonen
Sonstige

1 Gramm = 10 €

10 Gramm = 90

25 Gramm = 205 

Cultivar (Sorte)

THC Gehalt: 00,00%

CBD Gehalt: 00,00%

Indica/Sativa Gehalt:
ca. 00/00

Terpenprofil - nach Häufigkeit von oben nach unten:

beta-Myrcen
beta-Caryphyllen
Limonen
Sonstige

1 Gramm = 10 €

10 Gramm = 90

25 Gramm = 205 

Cultivar (Sorte)

THC Gehalt: 00,00%

CBD Gehalt: 00,00%

Indica/Sativa Gehalt:
ca. 00/00

Terpenprofil - nach Häufigkeit von oben nach unten:

beta-Myrcen
beta-Caryphyllen
Limonen

Sonstige

1 Gramm = 10 €

10 Gramm = 90

25 Gramm = 205 

Cultivar (Sorte)

THC Gehalt: 00,00%

CBD Gehalt: 00,00%

Indica/Sativa Gehalt:
ca. 00/00

Terpenprofil - nach Häufigkeit von oben nach unten:

beta-Myrcen
beta-Caryphyllen
Limonen
Sonstige

1 Gramm = 10 €

10 Gramm = 90

25 Gramm = 205 

Cultivar (Sorte)

THC Gehalt: 00,00%

CBD Gehalt: 00,00%

Indica/Sativa Gehalt:
ca. 00/00

Terpenprofil - nach Häufigkeit von oben nach unten:

beta-Myrcen
beta-Caryphyllen
Limonen
Sonstige

1 Gramm = 10 €

10 Gramm = 90

25 Gramm = 205 

Informationsaustausch / Kommunikation

Hinterlassen Sie uns eine Nachricht und wir melden uns bei Ihnen so bald wie möglich.

Hier können Sie Ihre Anfrage an unsere Selbsthilfeorganisation (Verein) mitteilen.